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Denkmalversichert
Denkmal-Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude­versicherung, die Ihr Denkmal wirklich kennt.

Schutz für die historische Substanz Ihres Hauses — mit korrektem Wiederaufbauwert nach historischer Bauweise, Berücksichtigung der Denkmalschutzbehörde-Auflagen und expliziter Absicherung von Sonderkonstruktionen.

  • Abgesichert über die DEVK
  • Zugelassen nach § 34d GewO
  • Wertermittlung in 2 Min · Beratung in 10 Min
Denkmal-Wohngebäudeversicherung

Das Fundament: Schutz für Mauerwerk, Dach und tragende Substanz."

Vertrauenswürdig durch
DEVK Versicherungen
§ 34d zugelassen
Spezialisiert auf Denkmal
Beratung in 2 Min.
Leistungsumfang

Was die Wohngebäude­versicherung umfasst

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der baulichen Substanz Ihres Denkmals ab — vom Mauerwerk über die historische Innenausstattung bis zur Sonderkonstruktion. Im DEVK-Tarif kombinierbar mit weiteren Bausteinen.

Brand, Blitzschlag, Explosion

Volle Wiederaufbaukosten in historischer Bauweise — inklusive Schornstein-, Stuck- und Holzbalkenarbeiten.

Leitungswasser

Rohrbruch, Frostschäden, austretendes Wasser — abgesichert auch bei alten Bleirohren und unverputzten Mauerwänden.

Sturm und Hagel

Schäden an Schieferdach, historischen Dachgauben, Bleiverglasung und Fassadenelementen ab Windstärke 8.

Glasbruch

Bleiverglasung, Bleikristall-Sprossen, historische Fenstertüren — auf Wunsch in den Versicherungsumfang aufgenommen.

Mehrkosten Behördenauflagen

Wenn die Denkmalschutzbehörde im Schaden Auflagen macht: bis zur vereinbarten Summe explizit mitversichert.

Sonderkonstruktionen

Fachwerk, Stuck, Lehmwände, Holzbalkendecken — namentlich in der Police benannt und versichert.

Welche Bausteine zu Ihrer Wohngebäude-Police passen, klären wir gemeinsam.

Kostenlose Bewertung anfragen
Warum bei uns

Warum spezifisch für Ihr Denkmal?

Standard-Wohngebäudeversicherungen berechnen mit aktuellen Baukosten. Bei einem Denkmal sind die echten Kosten oft das Drei- bis Vierfache — und die Bauweise gesetzlich vorgeschrieben.

01

Wiederaufbauwert nach historischer Bauweise

Die Versicherungssumme wird anhand von Fachwerk, Stuck, originalen Materialien und denkmalgerechter Handwerkstechnik kalkuliert — nicht nach m²-Pauschalen.

02

Behördenauflagen explizit eingeschlossen

Im Schadensfall macht die Denkmalschutzbehörde Vorgaben zur Wiederherstellung. Diese Mehrkosten sind in Standard-Tarifen nicht, in unserer DEVK-Police explizit abgedeckt.

03

Keine Pauschalverweigerung bei Unsanierten

Auch unsanierte oder teilsanierte Objekte sind versicherbar — wir gehen in der Beratung Schritt für Schritt durch, welche Tarifvariante zu Ihrem Stand passt.

Beispielrechnungen

Was die Wohngebäudeversicherung wirklich kostet

Drei reale Beispiele, die zeigen, wie sich Wohnfläche, Lage, Sanierungsstand und gewählte Bausteine auf die Jahresprämie auswirken. Alle Werte basieren auf DEVK-Tarifkalkulationen für vergleichbare Denkmal-Objekte.

Fachwerkhaus, Baujahr 1834

Wohnfläche
140 m²
Lage
Niedersachsen, ländlich, ZÜRS 1
Bausteine
Wohngebäude + Feuer + Sturm/Hagel + Elementar
Wiederaufbauwert
620.000 €
Jahresprämie
ca. 920 €

Gründerzeitvilla, Baujahr 1898

Wohnfläche
280 m²
Lage
NRW, Innenstadtlage, ZÜRS 2
Bausteine
Wohngebäude + Feuer + Elementar + Glasbruch
Wiederaufbauwert
1.150.000 €
Jahresprämie
ca. 1.480 €

Klassizistisches Stadthaus, Baujahr 1820

Wohnfläche
320 m²
Lage
Sachsen, historischer Ortskern, ZÜRS 3
Bausteine
Wohngebäude + Feuer + Elementar + Glasbruch + erweiterte Haftpflicht
Wiederaufbauwert
1.350.000 €
Jahresprämie
ca. 2.140 €
Direkter Vergleich

Standard-Police vs. Denkmal-Police im direkten Vergleich

Beide heißen formal Wohngebäudeversicherung — was sie im Schadensfall tatsächlich leisten, unterscheidet sich grundlegend. Diese acht Kategorien machen den Unterschied.

KategorieStandard-PoliceDenkmal-Police
Wiederaufbauwert-Berechnungm²-Pauschale × Regional-Faktor (~1.800 €/m²)Individuelle Bewertung mit Fachwerk-, Stuck-, Restauratoren-Sätzen (4.000–6.000 €/m²)
Behördenauflagenin Regel nicht abgedecktMehrkosten bis vereinbarter Summe explizit eingeschlossen
Sonderkonstruktionenpauschaler Standard-ErsatzFachwerk, Stuck, Bleiverglasung, Holzbalken namentlich versichert
Restauratoren-StundensätzeStandard-Handwerker-Tabellenreale Sätze 60–120 €/h, je nach Gewerk
Unterversicherungs-Verzichtbei korrekter m²-Angabebei korrektem Wiederaufbauwert nach Begehung
Sanierungsphasen-Schutzoft eingeschränkt oder ausgeschlossenim Tarif integrierbar, optional mit Bauleistungs-Erweiterung
Klausel-Anpassung an ObjektStandard-Tarifindividuell — jedes Objekt wird einzeln aufgenommen
Risikoablehnungmanche Objekte werden pauschal abgelehntindividuelle Prüfung, keine Pauschalverweigerung
Vertragsklauseln im Detail

Acht Punkte, auf die wir bei jeder Denkmal-Police achten

Wir prüfen jede Police entlang dieser acht Punkte. Fehlt einer davon, können im Schadensfall Lücken entstehen — wir empfehlen, alle mit aufzunehmen.

1. Wiederaufbauwert historisch

Die Versicherungssumme wird mit Restauratoren-Stundensätzen und realen Materialpreisen kalkuliert — nicht mit m²-Pauschalen für Standard-Bauweise.

2. Sonderkonstruktions-Klausel

Lehmgefache, originale Holzbalken, Sichtfachwerk, Stuckdecken, Bleiverglasung — alle besonderen Bauteile müssen namentlich in der Police benannt sein.

3. Behördenauflagen-Mehrkosten

Die Denkmalschutzbehörde kann nach einem Schaden Wiederherstellung in historischer Bauweise vorschreiben. Diese Mehrkosten sind in unserer DEVK-Police explizit bis zur vereinbarten Summe abgedeckt.

4. Sanierungsphasen-Schutz

Während Bau- und Restaurierungsarbeiten erhöht sich das Risiko (offene Baustellen, Material, Staub). Die Police bleibt aktiv, ggf. mit zusätzlichem Bauleistungs-Baustein.

5. Unterversicherungs-Verzicht

Bei korrekt aufgenommenem Wiederaufbauwert verzichtet die DEVK auf die Quotelung — auch wenn die Baukosten in den folgenden Jahren weiter steigen.

6. Übergreif-Schaden-Klausel

Wenn ein Brand oder Sturmschaden auf Nachbargebäude übergreift, sind die Folgen Ihrer Haftung mit einbezogen — wichtig in engen historischen Ortskernen.

7. Erweiterte Glas-Klausel

Historische Bleiverglasung, Glasmalereien, originale Bleisprossenfenster werden separat erfasst und versichert. Ohne diese Klausel: nur Standard-Floatglas-Ersatz.

8. Schadensregulierung mit Sachverständigem

Sie haben das Recht auf einen eigenen denkmalspezifischen Sachverständigen — die Kosten werden zwischen Ihnen und Versicherer geteilt, falls Sie überwiegend Recht bekommen.

Schadensablauf

Was im Schadensfall passiert — Schritt für Schritt

Ein klarer Ablauf ist im Schadensfall wertvoller als jede zusätzliche Versicherungssumme. So gehen Sie vor — und so begleiten wir Sie.

  1. 01

    Sofortmaßnahmen (Stunde 0–4)

    Sicherheit zuerst — Strom prüfen, weitere Schäden verhindern, Foto-Dokumentation aus mehreren Perspektiven. Bei akuten Wasserschäden: Wasserzufuhr stoppen, Eimer aufstellen. Wir sind telefonisch erreichbar und beraten Sie sofort.

  2. 02

    Schadensmeldung (Tag 1)

    Telefonisch und schriftlich an den Versicherer. Wir übernehmen die Erstkommunikation mit der DEVK und stellen sicher, dass alle relevanten Klauseln aktiviert werden. Bei Denkmälern parallel die Denkmalschutzbehörde informieren.

  3. 03

    Sachverständigen-Bewertung (Tag 2–7)

    DEVK-Sachverständiger besucht das Objekt. Bei größeren Schäden empfehlen wir parallel einen unabhängigen denkmalspezifischen Sachverständigen — die Kosten teilen sich Versicherer und Versicherter.

  4. 04

    Notmaßnahmen und Trocknung (Woche 1–4)

    Technische Trocknung bei Wasserschäden, Notabdichtung bei Dachschäden, Sicherung der Substanz. Der Versicherer beauftragt häufig direkt — wir koordinieren mit denkmalerfahrenen Betrieben.

  5. 05

    Sanierungsplanung (Woche 2–8)

    Angebote von qualifizierten Handwerkern einholen, Behörden-Vorgaben dokumentieren, Versicherer-Freigabe einholen. Wir prüfen, dass die Wiederherstellung den Versicherungs-Wert vollständig ausschöpft.

  6. 06

    Wiederherstellung (3–18 Monate)

    Restauratoren und Spezialhandwerker arbeiten am Objekt. Sie als Eigentümer entscheiden über Details. Wir bleiben im Hintergrund präsent für Fragen zur Abrechnung und Klausel-Anwendung.

  7. 07

    Abrechnung und Abschluss

    Schlussrechnung an Versicherer. Dokumentation für Steuerakte (insbesondere bei AfA-Objekten). Wir prüfen, dass alle vereinbarten Klauseln korrekt zur Anwendung gekommen sind.

Bereit für eine ehrliche Bewertung Ihres Schutzes?

Wir prüfen Ihre aktuelle Police und sagen Ihnen, ob sie im Schadensfall reicht — kostenlos, unverbindlich.

So läuft's ab

In drei Schritten zum richtigen Schutz.

Kein Papierkram, kein Versicherungs-Latein. Wir übersetzen für Sie zwischen Denkmalbehörde, Vorversicherer und DEVK-Tarifwerk.

Anfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Objekt: Baujahr, Wohnfläche, Lage, Denkmalstatus. Online oder telefonisch — fünf Minuten reichen.

Bewertung

Wir prüfen, welche DEVK-Tarif-Kombination zu Ihrem Haus passt — kostenlos, unverbindlich, mit Erklärung jeder Klausel.

Abschluss

Sie entscheiden in Ruhe. Wir übernehmen Antrag, Kommunikation mit der DEVK und die nahtlose Übergabe vom Vorversicherer.

Schritt 1 dauert keine fünf Minuten.

Jetzt mit Schritt 1 starten
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Wohngebäude-Versicherung.

Wie wird der Wiederaufbauwert beim Denkmal berechnet?
Anders als bei Neubauten kalkulieren wir den Wiederaufbauwert nach denkmalspezifischen Faktoren: Fachwerkkonstruktion, Stuckdecken, originaler Holzbalken, historische Putztechniken, Bleiverglasung. Ein Gutachten oder eine detaillierte Begehung ist häufig die Grundlage.
Was passiert mit der Versicherung während einer Sanierung?
Während Sanierungs- oder Bauphasen kann die Police bei Bedarf angepasst werden — z.B. mit zusätzlichem Bauleistungsschutz. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Arbeiten beginnen.
Sind Schäden durch Baumängel oder mangelhafte historische Substanz versichert?
Schäden durch erkennbare Mängel oder fehlende Instandhaltung sind grundsätzlich nicht versichert. Plötzliche, unvorhersehbare Schäden (z.B. Sturmschaden, Leitungswasser) jedoch schon — auch wenn die Substanz alt ist.
Was kostet die Wohngebäudeversicherung für ein Denkmal?
Erfahrungsgemäß liegen Jahresprämien zwischen 600 € und 2.400 €, abhängig von Lage, Wohnfläche, Baujahr, Wiederaufbauwert und gewählten Bausteinen. Wir bewerten Ihr konkretes Objekt kostenlos.
Weitere häufige Fragen

Erweiterte FAQ — was Eigentümer am häufigsten zusätzlich fragen

Was zählt versicherungstechnisch alles zur Wohngebäudeversicherung?
Das eigentliche Wohngebäude (alle festen Bauteile von Fundament bis Dach), fest verbundene Bestandteile wie Einbauküchen oder Wandvertäfelungen, sowie auf Wunsch Nebengebäude wie Carports, Gartenhäuser oder historische Außenanlagen. Was nicht enthalten ist: lose Möbel, Kleidung, Geräte — das gehört in die Hausratversicherung.
Wie unterscheidet sich gleitender Neuwert von festem Neuwert?
Der gleitende Neuwert ist eine Klausel, die im Versicherungsvertrag optional vereinbart wird — wir empfehlen sie immer mit aufzunehmen. Die Versicherungssumme wird dann jährlich automatisch an den Baupreisindex angepasst, sodass Sie auch bei Bau-Preissteigerung geschützt bleiben. Bei einer Festsummen-Police bleibt die Versicherungssumme dagegen auf dem Stand bei Vertragsabschluss. Gerade bei Denkmal-Objekten mit aufwendiger handwerklicher Wiederherstellung ist die GNW-Klausel besonders wichtig.
Was passiert, wenn ich das Haus vermiete?
Die Wohngebäudeversicherung gilt weiter — sie schützt das Gebäude, unabhängig von der Nutzung. Wichtig: Wenn Sie vermieten, brauchen Sie zusätzlich eine erweiterte Vermieter-Haftpflicht, weil Sie für Schäden an Mietern und deren Besuchern haften können.
Was, wenn das Haus über Monate leer steht?
Leerstehende Objekte haben spezielle Klauseln. Üblich: regelmäßige Sichtprüfung (mindestens alle 2–4 Wochen), Wasserzufuhr abstellen, Heizung im Winter auf Frostschutz halten. Diese Pflichten sind im Vertrag dokumentiert — bei Nichteinhaltung können Leistungen gekürzt werden.
Kann ich nach einem Schaden mehr Geld bekommen, als ich brauche?
Nein. Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung — sie ersetzt nur den tatsächlich entstandenen Schaden, maximal bis zur Versicherungssumme. Eine Überzahlung wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung und rechtlich ausgeschlossen.
Was ist mit Schäden durch Erbbau oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse?
Bei Erbbaurechten ist meist der Erbbauberechtigte versicherungspflichtig, nicht der Grundstückseigentümer. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen (z.B. bei Erbengemeinschaften) muss klar dokumentiert sein, wer die Police hält. Wir helfen bei der Klärung.
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