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Denkmalversichert
Denkmal-Feuerversicherung

Wenn das Schlimmste passiert: historisch wieder aufbauen.

Spezialschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion — kalkuliert mit dem realen Wiederaufbauwert in historischer Bauweise. Damit nach einem Schaden der echte Wert ersetzt wird, nicht der theoretische Neubaupreis.

  • Abgesichert über die DEVK
  • Zugelassen nach § 34d GewO
  • Wertermittlung in 2 Min · Beratung in 10 Min
Denkmal-Feuerversicherung

Brand, Blitz, Explosion — abgesichert auf historische Bauweise."

Warum Eigentümer uns vertrauen

DEVK
DEVK-Partner

Versicherungslösungen mit starkem Partner im Hintergrund.

§ 34d zugelassen

Registrierte und erlaubte Versicherungsvermittlung.

Spezialisiert auf Denkmale

Wir kennen die besonderen Risiken und Anforderungen.

Persönlich erreichbar

Kein Callcenter — direkter Draht zu Ihrem Berater.

Leistungsumfang

Was die Feuerversicherung umfasst

Die Feuerversicherung ist häufig Pflicht-Baustein im Wohngebäude-Tarif. Bei Denkmälern ist sie besonders relevant: alte Elektrik, Holzbauteile und enge Bausubstanz erhöhen das Brand-Risiko.

Brand

Schadensfeuer mit Lichterscheinung — auch durch Kabelbrand, Kaminbrand, Selbstentzündung historischer Bauteile.

Blitzschlag

Direkter Blitzeinschlag mit thermischer oder mechanischer Wirkung an Dach, Schornstein, historischen Antennenanlagen.

Explosion und Implosion

Gasexplosion, Verpuffung, Implosion an Heizkesseln, Boilern oder alten Vorratsbehältern.

Anprall Luftfahrzeug

Schäden durch Aufprall oder herabstürzende Teile von Luftfahrzeugen — inklusive Drohnen.

Brand-Folgeschäden

Ruß, Rauch, Löschwasser an originalen Stuckdecken, Holzvertäfelungen, Bleiglasfenstern — denkmalgerecht ersetzt.

Historische Wiederaufbau-Kosten

Wiederaufbau zu Lehmwand-, Fachwerk- und Stuck-Preisen — nicht zum Standardneubau-Tarif.

Welche Bausteine zu Ihrer Feuer-Police passen, klären wir gemeinsam.

Kostenlose Bewertung anfragen
Warum bei uns

Warum Denkmäler ein besonderes Brand-Risiko haben

Historische Bauten haben überdurchschnittliche Brandrisiken — und im Schadensfall extrem hohe Wiederherstellungskosten. Beides muss in der Police berücksichtigt sein.

01

Alte Elektroinstallationen

In vielen Denkmälern liegen Leitungen aus den 1950er-1970er Jahren — Kabelbrände sind eine der häufigsten Schadensursachen.

02

Holzlastige Bausubstanz

Fachwerk, Dielen, Dachstuhl, Vertäfelungen — historische Häuser bestehen zu großen Teilen aus brennbaren Materialien.

03

Wiederaufbau in originaler Bauweise

Nach einem Brand ist die Wiederherstellung in historischer Bauweise zeit- und kostenintensiv. Standard-Tarife können das oft nicht ausreichend abbilden.

Beispielrechnungen

Was der Feuerschutz beim Denkmal kostet

Drei Beispiele, die zeigen, wie brandrelevante Merkmale — Reetdach, offene Feuerstätte, alte Elektroinstallation — die Police prägen. Die Werte sind illustrative, an DEVK-Tarifkalkulationen orientierte Schätzungen für vergleichbare Denkmal-Objekte.

Reetdachhaus, Baujahr 1911

Wohnfläche
120 m²
Lage
Schleswig-Holstein, ländlich
Bausteine
Wohngebäude + Feuer (mit Reetdach-Zuschlag)
Wiederaufbauwert
480.000 €
Jahresprämie
ca. 1.150 €

Fachwerkhaus mit Kachelofen, Baujahr 1789

Wohnfläche
160 m²
Lage
Hessen, historischer Ortskern
Bausteine
Wohngebäude + Feuer + Seng-/Schmorschäden
Wiederaufbauwert
690.000 €
Jahresprämie
ca. 1.040 €

Gründerzeithaus mit Altelektrik, Baujahr 1901

Wohnfläche
240 m²
Lage
Sachsen, Innenstadtlage
Bausteine
Wohngebäude + Feuer + Überspannungsschutz
Wiederaufbauwert
1.020.000 €
Jahresprämie
ca. 1.380 €
Direkter Vergleich

Standard-Feuerschutz vs. Denkmal-Feuerschutz im Vergleich

Eine Feuerversicherung ersetzt nach einem Brand den Gebäudewert — die Frage ist, welchen. Bei einem Denkmal entscheidet das über Hunderttausende Euro. Diese acht Kategorien machen den Unterschied.

KategorieStandard-PoliceDenkmal-Police
Wiederaufbau-BewertungNeubau in heutiger BauweiseWiederaufbau in historischer Bauweise — Fachwerk, Stuck, originale Materialien
Ruß-, Rauch- und LöschwasserschädenStandard-Reinigung und -Ersatzdenkmalgerechte Restaurierung von Stuck, Vertäfelung und Bleiverglasung
Alte Elektroinstallationpauschaler Erschwerniszuschlag oder Risikoausschlussindividuelle Bewertung des tatsächlichen Zustands
Seng- und Schmorschäden ohne offenes Feuerhäufig ausgeschlossenauf Wunsch einschließbar — relevant bei Kamin und Holzofen
Überspannungsschäden nach Blitzoft nur Teilschutzeinschließbar, auch für historische Haustechnik
Wiederherstellungszeitauf Standardbau kalkuliertrealistische, längere Bauzeit für Spezialhandwerk eingeplant
Brandschutz-Auflagen der Behördenicht berücksichtigtMehrkosten denkmalverträglicher Brandschutzlösungen einschließbar
Aufräum- und Abbruchkostenbegrenztan den realen Aufwand historischer Substanz angepasst
Vertragsklauseln im Detail

Acht Punkte, die eine Denkmal-Feuerpolice abdecken sollte

Wir prüfen jede Feuerversicherung entlang dieser acht Punkte. Fehlt einer davon, kann nach einem Brand eine teure Lücke entstehen.

1. Wiederaufbau in historischer Bauweise

Die Entschädigung wird nach den realen Kosten für Fachwerk, Stuck, Lehm und originale Materialien bemessen — nicht nach dem Preis eines Standardneubaus.

2. Ruß-, Rauch- und Löschwasser-Folgeschäden

Ein Brand in einem Raum verrußt oft das ganze Haus. Die denkmalgerechte Reinigung und Restaurierung der betroffenen historischen Oberflächen sollte ausdrücklich eingeschlossen sein.

3. Seng- und Schmorschäden

Schäden durch Hitze ohne offene Flamme — etwa durch Funkenflug aus einem historischen Kamin — lassen sich gesondert in den Schutz aufnehmen.

4. Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag

Ein Blitz kann auch ohne Brand die Haustechnik zerstören. Dieser Schutz ist im reinen Feuerbaustein nicht automatisch enthalten und sollte vereinbart werden.

5. Individuelle Bewertung der Elektrik

Statt eines pauschalen Zuschlags für die alte Elektrik prüfen wir den tatsächlichen Zustand der Installation — das kann den Beitrag spürbar beeinflussen.

6. Mehrkosten durch Brandschutz-Auflagen

Nach einem Brand kann die Denkmalschutzbehörde Auflagen zur Wiederherstellung machen. Diese Mehrkosten lassen sich bis zu einer vereinbarten Summe absichern.

7. Übergreif-Klausel

Greift ein Brand auf Nachbargebäude über, sind die Folgen Ihrer Haftung mit einzubeziehen — wichtig in engen historischen Ortskernen.

8. Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten

Das Beräumen einer Brandstelle aus historischer Substanz ist aufwendiger als bei einem Standardbau. Diese Positionen sollten in der Police ausreichend bemessen sein.

Schadensablauf

Was nach einem Brand passiert — Schritt für Schritt

Nach einem Brand zählt ein klarer Ablauf. So gehen Sie vor — und so begleiten wir Sie.

  1. 01

    Sicherheit zuerst (Stunde 0)

    Personen in Sicherheit bringen, Feuerwehr rufen (112), das Gebäude erst nach Freigabe wieder betreten. Nichts ist wichtiger als die Menschen.

  2. 02

    Brandstelle sichern (Tag 0–1)

    Die Brandstelle nicht verändern, bis Feuerwehr und gegebenenfalls Polizei sie freigeben. Erste Foto-Dokumentation aus sicherer Entfernung.

  3. 03

    Schadensmeldung (Tag 1)

    Den Brand unverzüglich dem Versicherer melden, bei einem Denkmal parallel die Denkmalschutzbehörde informieren. Wir übernehmen die Erstkommunikation mit der DEVK.

  4. 04

    Brandursache klären (Tag 1–14)

    Ein Sachverständiger ermittelt die Ursache — auch für die Regulierung wichtig. Wir achten darauf, dass alle relevanten Klauseln aktiviert werden.

  5. 05

    Restsubstanz sichern (Woche 1–4)

    Notdach, Abstützungen, Schutz vor Witterung — die erhaltene historische Substanz muss gesichert werden, bevor sie weiteren Schaden nimmt.

  6. 06

    Wiederaufbau planen (Woche 2–12)

    Angebote denkmalerfahrener Betriebe, Abstimmung mit der Behörde, Freigabe durch den Versicherer. Wir prüfen, dass die Entschädigung die historische Bauweise vollständig abdeckt.

  7. 07

    Wiederaufbau und Abrechnung

    Restauratoren und Spezialhandwerker stellen das Denkmal wieder her. Wir bleiben für Fragen zu Abrechnung und Klausel-Anwendung präsent.

Lassen Sie uns Ihre Brandrisiken durchsprechen.

20 Minuten Gespräch, danach wissen Sie, ob Ihre aktuelle Feuerpolice im Ernstfall trägt.

So läuft's ab

In drei Schritten zum richtigen Schutz.

Kein Papierkram, kein Versicherungs-Latein. Wir übersetzen für Sie zwischen Denkmalbehörde, Vorversicherer und DEVK-Tarifwerk.

Anfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Objekt: Baujahr, Wohnfläche, Lage, Denkmalstatus. Online oder telefonisch — fünf Minuten reichen.

Bewertung

Wir prüfen, welche DEVK-Tarif-Kombination zu Ihrem Haus passt — kostenlos, unverbindlich, mit Erklärung jeder Klausel.

Abschluss

Sie entscheiden in Ruhe. Wir übernehmen Antrag, Kommunikation mit der DEVK und die nahtlose Übergabe vom Vorversicherer.

Schritt 1 dauert keine fünf Minuten.

Jetzt mit Schritt 1 starten
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Feuer-Versicherung.

Ist Brandstiftung von außen abgedeckt?
Ja, Brände durch Brandstiftung Dritter sind im Standard-Umfang versichert. Eigene Brandstiftung des Versicherten ist ausgeschlossen.
Was, wenn die alte Elektrik vom Versicherer als Risiko eingestuft wird?
Wir prüfen, welche Bedingungen die DEVK für Ihren konkreten Zustand stellt. In manchen Fällen wird eine Erneuerung bestimmter Abschnitte verlangt — wir besprechen das transparent vor Vertragsabschluss.
Kann ich die Feuerversicherung einzeln abschließen?
Üblicherweise ist die Feuerversicherung Pflicht-Baustein der Wohngebäudeversicherung. Eine separate Police ist möglich, aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll — sprechen Sie uns an.
Zahlt die Feuerversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Viele moderne Tarife verzichten auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit — etwa, wenn eine Kerze unbeaufsichtigt blieb. Ob und bis zu welcher Summe das gilt, steht in den Bedingungen. Wir prüfen diesen Punkt vor Vertragsabschluss mit Ihnen.
Darf ich in einem versicherten Denkmal einen offenen Kamin oder Holzofen betreiben?
Ja — Feuerstätten sind erlaubt, müssen aber vom Schornsteinfeger abgenommen und regelmäßig gewartet sein. Diese Wartung ist eine Obliegenheit; nach einem Brand wird sie geprüft. Bewahren Sie die Nachweise auf.
Was passiert mit den Teilen des Hauses, die nicht gebrannt haben?
Rauch und Ruß verteilen sich oft im ganzen Gebäude, Löschwasser dringt in tiefere Stockwerke. Diese Folgeschäden gehören zum Brandschaden — wichtig ist, dass die denkmalgerechte Reinigung historischer Oberflächen mitversichert ist.
Brauche ich für mein Denkmal ein Brandschutzkonzept?
Für ein selbstgenutztes Wohnhaus ist ein formelles Konzept meist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll sind in jedem Fall Rauchmelder, eine geprüfte Elektrik und gewartete Feuerstätten. Bei einer Umnutzung — etwa zur Ferienvermietung — können weitergehende Anforderungen gelten.
Ist ein Blitzschlag ohne Brand auch versichert?
Der direkte Blitzeinschlag ist Teil des Feuerbausteins. Überspannungsschäden an der Haustechnik durch einen nahen Blitz sind dagegen nicht automatisch enthalten — dieser Schutz sollte gesondert vereinbart werden.
Was, wenn die Behörde nach dem Brand strengere Auflagen macht als vorher galten?
Das kommt vor — etwa zu Materialien oder Ausführung. Solche behördlich verlangten Mehrkosten lassen sich über eine Mehrkostenklausel bis zu einer vereinbarten Summe absichern. Ohne diese Klausel trägt sie der Eigentümer.
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