Überschwemmung und Rückstau
Wassereintritt durch Flussüberlauf, oberirdische Gewässer und Rückstau aus der Kanalisation — auch in historischen Kellerbereichen.
Viele Denkmäler stehen in historischen Ortskernen, Flussbiegungen oder Hanglagen. Genau dort, wo Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch häufiger zuschlagen — und alte Bausubstanz besonders verletzlich ist.
„Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch — der Schutz vor Naturgewalten."
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Wir kennen die besonderen Risiken und Anforderungen.
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Der Elementarschutz ist ein Zusatz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung und deckt sieben Gefahrenarten ab. Bei Denkmälern gerade in Risikolagen praktisch unverzichtbar.
Wassereintritt durch Flussüberlauf, oberirdische Gewässer und Rückstau aus der Kanalisation — auch in historischen Kellerbereichen.
Eindringender Niederschlag bei extremen Regenereignissen — relevant für alte Dächer und unsanierte Fassaden.
Bodenbewegungen, die historische Fundamente beschädigen — gerade in Hanglagen ein konkretes Risiko.
Tragfähigkeitsschäden an historischen Dachstühlen, Schäden durch Schneelasten.
Vollständigkeitshalber Teil des Standard-Elementarschutzes — auch wenn in Deutschland selten.
Trocknung, Sanierung, Substanzersatz mit denkmalgerechten Materialien — nicht mit Standard-Bautrocknung.
Welche Bausteine zu Ihrer Elementar-Police passen, klären wir gemeinsam.
Kostenlose Bewertung anfragenDenkmal-Lagen und Denkmal-Substanz haben überproportional viele Berührungspunkte mit Naturgefahren. Drei Gründe, warum der Baustein keine Option, sondern Pflicht ist.
Ortskerne in Flusstälern, Mühlen am Bach, Burgen auf Hügeln — Denkmäler stehen häufig dort, wo die Bauplaner damals Wasser nutzten oder Hangschutz brauchten. Heute heißt das: erhöhtes Risiko.
Lehmwände, Naturstein-Mauerwerk, Holzdielen — die Trocknungsverläufe sind anders als bei modernen Bauten. Falsche Sanierung kann mehr Schaden anrichten als der Schaden selbst.
Mehrere Bundesländer diskutieren eine Pflicht-Elementarversicherung. Wer früh absichert, dokumentiert seine Vorsicht — wichtig auch bei späterer Schadensregulierung.
Drei Beispiele, die zeigen, wie stark die Gefahrenzone (ZÜRS) den Elementarschutz prägt — dasselbe Gebäude kostet je nach Lage sehr unterschiedlich. Die Werte sind illustrative, an DEVK-Tarifkalkulationen orientierte Schätzungen für vergleichbare Denkmal-Objekte.
Nach einem Hochwasser entscheidet nicht die Versicherungssumme allein, sondern wie saniert wird. Alte Substanz verträgt keine Standard-Sanierung — diese acht Kategorien zeigen den Unterschied.
| Kategorie | Standard-Police | Denkmal-Police |
|---|---|---|
| Trocknung | technische Schnelltrocknung | schonende Trocknung für Lehm, Naturstein und historisches Holz |
| Wiederherstellung | Standardmaterialien | denkmalgerechte Materialien und Techniken |
| Risikobewertung der Lage | ZÜRS-Zone pauschal | individuelle Prüfung der konkreten Adresse |
| Historische Keller und Gewölbe | oft als Wertminderung abgetan | historische Gewölbekeller werden eigens bewertet |
| Rückstauschäden | nur mit funktionierender Rückstausicherung | Anforderungen an die Sicherung werden vorab klar besprochen |
| Historische Außenanlagen | nicht enthalten | Mauern, Brunnen, Treppen und Gärten einschließbar |
| Sanierungsdauer | auf Standardbau kalkuliert | lange Trocknungs- und Sanierungszeiten realistisch eingeplant |
| Nutzungsausfall | begrenzt | an die reale, längere Wiederherstellung angepasst |
Wir prüfen jede Elementardeckung entlang dieser acht Punkte — gerade weil alte Substanz auf Wasser empfindlich reagiert.
Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch — der Baustein sollte das volle Spektrum abdecken.
Lehm, Naturstein und historisches Holz dürfen nicht zu schnell getrocknet werden, sonst entstehen Risse und Folgeschäden. Die Police sollte die fachgerechte, langsamere Trocknung tragen.
Kalkputz statt Zement, originale Ziegel, historische Holzverbindungen — die Entschädigung sollte die denkmalgerechte Ausführung abdecken, nicht nur den Standard-Ersatz.
Gewölbekeller gehören oft zur ältesten Substanz eines Denkmals. Sie sollten als vollwertiger Gebäudeteil bewertet sein, nicht pauschal abgewertet.
Bei Starkregen drückt Wasser aus der Kanalisation zurück. Welche Rückstausicherung der Versicherer voraussetzt, klären wir vorab — damit im Schadensfall kein Streit entsteht.
Bruchsteinmauern, Brunnen, Freitreppen und historische Gärten lassen sich in den Schutz einbeziehen, wenn sie denkmalprägend sind.
Die behördlich verlangte denkmalgerechte Wiederherstellung ist teurer als eine Standardsanierung. Diese Mehrkosten sollten bis zu einer vereinbarten Summe abgesichert sein.
Wenn das Denkmal nach einem Hochwasser monatelang unbewohnbar ist, sollte der Nutzungsausfall die reale, längere Sanierungszeit abbilden.
Nach einem Elementarschaden ist Eile geboten — aber die richtige, nicht die schnellste Sanierung zählt. So gehen Sie vor.
Strom im betroffenen Bereich abschalten, nicht durch stehendes Wasser mit Stromleitungen gehen. Personen und Tiere in Sicherheit bringen.
Wasserstand, betroffene Räume und Bauteile fotografieren, bevor Sie mit dem Auspumpen beginnen. Diese Dokumentation ist die Grundlage der Regulierung.
Den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Wir übernehmen die Erstkommunikation mit der DEVK und achten darauf, dass die Elementarklauseln greifen.
Ein Sachverständiger nimmt den Schaden auf. Bei größeren Schäden an historischer Substanz empfehlen wir, eine denkmalerfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.
Historisches Mauerwerk braucht deutlich länger als ein Standardbau. Eine zu schnelle Trocknung schadet der Substanz — Geduld ist hier Teil der fachgerechten Sanierung.
Denkmalgerechte Materialien, Abstimmung mit der Behörde, Freigabe durch den Versicherer. Wir prüfen, dass die Entschädigung die denkmalgerechte Ausführung trägt.
Die Sanierung erfolgt mit historischen Techniken. Wir bleiben für Fragen zu Abrechnung und Klausel-Anwendung erreichbar.
Wir prüfen Ihre Adresse anhand der DEVK-Risikodaten und erklären, was sinnvoll ist.
Kein Papierkram, kein Versicherungs-Latein. Wir übersetzen für Sie zwischen Denkmalbehörde, Vorversicherer und DEVK-Tarifwerk.
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