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Denkmalversichert
Denkmal-Elementarschadenversicherung

Naturgewalten treffen alte Lagen besonders hart.

Viele Denkmäler stehen in historischen Ortskernen, Flussbiegungen oder Hanglagen. Genau dort, wo Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch häufiger zuschlagen — und alte Bausubstanz besonders verletzlich ist.

  • Abgesichert über die DEVK
  • Zugelassen nach § 34d GewO
  • Wertermittlung in 2 Min · Beratung in 10 Min
Denkmal-Elementarschadenversicherung

Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch — der Schutz vor Naturgewalten."

Warum Eigentümer uns vertrauen

DEVK
DEVK-Partner

Versicherungslösungen mit starkem Partner im Hintergrund.

§ 34d zugelassen

Registrierte und erlaubte Versicherungsvermittlung.

Spezialisiert auf Denkmale

Wir kennen die besonderen Risiken und Anforderungen.

Persönlich erreichbar

Kein Callcenter — direkter Draht zu Ihrem Berater.

Leistungsumfang

Was die Elementarschadenversicherung umfasst

Der Elementarschutz ist ein Zusatz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung und deckt sieben Gefahrenarten ab. Bei Denkmälern gerade in Risikolagen praktisch unverzichtbar.

Überschwemmung und Rückstau

Wassereintritt durch Flussüberlauf, oberirdische Gewässer und Rückstau aus der Kanalisation — auch in historischen Kellerbereichen.

Starkregen

Eindringender Niederschlag bei extremen Regenereignissen — relevant für alte Dächer und unsanierte Fassaden.

Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben

Bodenbewegungen, die historische Fundamente beschädigen — gerade in Hanglagen ein konkretes Risiko.

Schneedruck und Lawinen

Tragfähigkeitsschäden an historischen Dachstühlen, Schäden durch Schneelasten.

Vulkanausbruch

Vollständigkeitshalber Teil des Standard-Elementarschutzes — auch wenn in Deutschland selten.

Wiederherstellung historisch korrekt

Trocknung, Sanierung, Substanzersatz mit denkmalgerechten Materialien — nicht mit Standard-Bautrocknung.

Welche Bausteine zu Ihrer Elementar-Police passen, klären wir gemeinsam.

Kostenlose Bewertung anfragen
Warum bei uns

Warum gerade Denkmäler Elementarschutz brauchen

Denkmal-Lagen und Denkmal-Substanz haben überproportional viele Berührungspunkte mit Naturgefahren. Drei Gründe, warum der Baustein keine Option, sondern Pflicht ist.

01

Historische Lagen sind oft Risikolagen

Ortskerne in Flusstälern, Mühlen am Bach, Burgen auf Hügeln — Denkmäler stehen häufig dort, wo die Bauplaner damals Wasser nutzten oder Hangschutz brauchten. Heute heißt das: erhöhtes Risiko.

02

Alte Substanz nimmt Wasser anders auf

Lehmwände, Naturstein-Mauerwerk, Holzdielen — die Trocknungsverläufe sind anders als bei modernen Bauten. Falsche Sanierung kann mehr Schaden anrichten als der Schaden selbst.

03

Pflicht-Trend in Deutschland

Mehrere Bundesländer diskutieren eine Pflicht-Elementarversicherung. Wer früh absichert, dokumentiert seine Vorsicht — wichtig auch bei späterer Schadensregulierung.

Beispielrechnungen

Was der Elementarschutz beim Denkmal kostet

Drei Beispiele, die zeigen, wie stark die Gefahrenzone (ZÜRS) den Elementarschutz prägt — dasselbe Gebäude kostet je nach Lage sehr unterschiedlich. Die Werte sind illustrative, an DEVK-Tarifkalkulationen orientierte Schätzungen für vergleichbare Denkmal-Objekte.

Fachwerkhof, Baujahr 1850

Wohnfläche
150 m²
Lage
Niedersachsen, ZÜRS 1 (geringe Gefährdung)
Bausteine
Wohngebäude + Elementar
Wiederaufbauwert
560.000 €
Jahresprämie
ca. 890 €

Stadtvilla, Baujahr 1905

Wohnfläche
220 m²
Lage
NRW, ZÜRS 2 (mittlere Gefährdung)
Bausteine
Wohngebäude + Elementar
Wiederaufbauwert
910.000 €
Jahresprämie
ca. 1.460 €

Klassizistisches Stadthaus, Baujahr 1828

Wohnfläche
260 m²
Lage
Sachsen, elbnah, ZÜRS 4 (sehr hohe Gefährdung)
Bausteine
Wohngebäude + Elementar (mit Hochwasser-Zuschlag)
Wiederaufbauwert
1.180.000 €
Jahresprämie
ca. 2.620 €
Direkter Vergleich

Standard-Elementarschutz vs. Denkmal-Elementarschutz im Vergleich

Nach einem Hochwasser entscheidet nicht die Versicherungssumme allein, sondern wie saniert wird. Alte Substanz verträgt keine Standard-Sanierung — diese acht Kategorien zeigen den Unterschied.

KategorieStandard-PoliceDenkmal-Police
Trocknungtechnische Schnelltrocknungschonende Trocknung für Lehm, Naturstein und historisches Holz
WiederherstellungStandardmaterialiendenkmalgerechte Materialien und Techniken
Risikobewertung der LageZÜRS-Zone pauschalindividuelle Prüfung der konkreten Adresse
Historische Keller und Gewölbeoft als Wertminderung abgetanhistorische Gewölbekeller werden eigens bewertet
Rückstauschädennur mit funktionierender RückstausicherungAnforderungen an die Sicherung werden vorab klar besprochen
Historische Außenanlagennicht enthaltenMauern, Brunnen, Treppen und Gärten einschließbar
Sanierungsdauerauf Standardbau kalkuliertlange Trocknungs- und Sanierungszeiten realistisch eingeplant
Nutzungsausfallbegrenztan die reale, längere Wiederherstellung angepasst
Vertragsklauseln im Detail

Acht Punkte, die ein Denkmal-Elementarschutz abdecken sollte

Wir prüfen jede Elementardeckung entlang dieser acht Punkte — gerade weil alte Substanz auf Wasser empfindlich reagiert.

1. Alle Elementargefahren eingeschlossen

Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch — der Baustein sollte das volle Spektrum abdecken.

2. Schonende, denkmalgerechte Trocknung

Lehm, Naturstein und historisches Holz dürfen nicht zu schnell getrocknet werden, sonst entstehen Risse und Folgeschäden. Die Police sollte die fachgerechte, langsamere Trocknung tragen.

3. Wiederherstellung mit historischen Materialien

Kalkputz statt Zement, originale Ziegel, historische Holzverbindungen — die Entschädigung sollte die denkmalgerechte Ausführung abdecken, nicht nur den Standard-Ersatz.

4. Historische Keller und Gewölbe

Gewölbekeller gehören oft zur ältesten Substanz eines Denkmals. Sie sollten als vollwertiger Gebäudeteil bewertet sein, nicht pauschal abgewertet.

5. Rückstau-Schutz

Bei Starkregen drückt Wasser aus der Kanalisation zurück. Welche Rückstausicherung der Versicherer voraussetzt, klären wir vorab — damit im Schadensfall kein Streit entsteht.

6. Historische Außenanlagen

Bruchsteinmauern, Brunnen, Freitreppen und historische Gärten lassen sich in den Schutz einbeziehen, wenn sie denkmalprägend sind.

7. Mehrkosten denkmalgerechter Sanierung

Die behördlich verlangte denkmalgerechte Wiederherstellung ist teurer als eine Standardsanierung. Diese Mehrkosten sollten bis zu einer vereinbarten Summe abgesichert sein.

8. Nutzungsausfall und Unterbringung

Wenn das Denkmal nach einem Hochwasser monatelang unbewohnbar ist, sollte der Nutzungsausfall die reale, längere Sanierungszeit abbilden.

Schadensablauf

Was nach einem Hochwasser passiert — Schritt für Schritt

Nach einem Elementarschaden ist Eile geboten — aber die richtige, nicht die schnellste Sanierung zählt. So gehen Sie vor.

  1. 01

    Sicherheit zuerst (Stunde 0–4)

    Strom im betroffenen Bereich abschalten, nicht durch stehendes Wasser mit Stromleitungen gehen. Personen und Tiere in Sicherheit bringen.

  2. 02

    Schaden dokumentieren (Tag 0–1)

    Wasserstand, betroffene Räume und Bauteile fotografieren, bevor Sie mit dem Auspumpen beginnen. Diese Dokumentation ist die Grundlage der Regulierung.

  3. 03

    Schadensmeldung (Tag 1)

    Den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Wir übernehmen die Erstkommunikation mit der DEVK und achten darauf, dass die Elementarklauseln greifen.

  4. 04

    Begutachtung (Tag 2–10)

    Ein Sachverständiger nimmt den Schaden auf. Bei größeren Schäden an historischer Substanz empfehlen wir, eine denkmalerfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.

  5. 05

    Schonende Trocknung (Wochen bis Monate)

    Historisches Mauerwerk braucht deutlich länger als ein Standardbau. Eine zu schnelle Trocknung schadet der Substanz — Geduld ist hier Teil der fachgerechten Sanierung.

  6. 06

    Sanierung planen (parallel)

    Denkmalgerechte Materialien, Abstimmung mit der Behörde, Freigabe durch den Versicherer. Wir prüfen, dass die Entschädigung die denkmalgerechte Ausführung trägt.

  7. 07

    Wiederherstellung und Abrechnung

    Die Sanierung erfolgt mit historischen Techniken. Wir bleiben für Fragen zu Abrechnung und Klausel-Anwendung erreichbar.

Wissen Sie, in welcher Gefahrenzone Ihr Denkmal liegt?

Wir prüfen Ihre Adresse anhand der DEVK-Risikodaten und erklären, was sinnvoll ist.

So läuft's ab

In drei Schritten zum richtigen Schutz.

Kein Papierkram, kein Versicherungs-Latein. Wir übersetzen für Sie zwischen Denkmalbehörde, Vorversicherer und DEVK-Tarifwerk.

Anfrage

Sie schildern uns kurz Ihr Objekt: Baujahr, Wohnfläche, Lage, Denkmalstatus. Online oder telefonisch — fünf Minuten reichen.

Bewertung

Wir prüfen, welche DEVK-Tarif-Kombination zu Ihrem Haus passt — kostenlos, unverbindlich, mit Erklärung jeder Klausel.

Abschluss

Sie entscheiden in Ruhe. Wir übernehmen Antrag, Kommunikation mit der DEVK und die nahtlose Übergabe vom Vorversicherer.

Schritt 1 dauert keine fünf Minuten.

Jetzt mit Schritt 1 starten
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Elementar-Versicherung.

Ist mein Denkmal überhaupt versicherbar gegen Elementarschäden?
In den meisten Fällen ja. Bei sehr hohen Risikolagen (z.B. ZÜRS-Zone 4) kann es Einschränkungen oder Selbstbehalte geben. Wir prüfen Ihre konkrete Adresse über das DEVK-Risikomodell.
Was ist mit Grundwasser?
Aufsteigendes Grundwasser ohne Überschwemmungsereignis ist im Standard nicht versichert. Bei einem konkreten Hochwasser-Ereignis, das auch das Grundwasser anhebt, wird der Schaden in der Regel mitabgedeckt.
Wie hoch sind die Selbstbehalte?
Üblich sind Selbstbehalte von 500–1.000 € pro Schadensfall, in Risikolagen auch prozentual. Genaue Angaben erhalten Sie nach Risikoprüfung Ihrer Adresse.
Was passiert mit Außenanlagen (z.B. historische Gärten)?
Historische Außenanlagen können auf Wunsch in den Schutz einbezogen werden. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Mauern, Brunnen, Treppen oder Gärten relevant sind.
Ist mein Denkmal in einer hohen Gefahrenzone überhaupt versicherbar?
In den meisten Fällen ja. In sehr hohen Risikolagen (ZÜRS-Zone 4) kann es Selbstbehalte oder Einschränkungen geben. Wir prüfen Ihre konkrete Adresse über das DEVK-Risikomodell und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Ist aufsteigende Feuchtigkeit ohne Hochwasser mitversichert?
Nein. Allmählich aufsteigende Feuchtigkeit oder drückendes Grundwasser ohne ein konkretes Überschwemmungsereignis ist kein Elementarschaden. Versichert ist das plötzliche Ereignis — etwa ein Flussüberlauf oder Starkregen.
Wie lange dauert die Trocknung eines historischen Gemäuers?
Deutlich länger als bei einem Neubau — je nach Wandstärke und Material oft viele Monate. Dickes Naturstein- oder Lehmmauerwerk speichert Wasser lange. Eine erzwungene Schnelltrocknung kann mehr Schaden anrichten als der Wasserschaden selbst.
Sind historische Gewölbekeller mitversichert?
Ja, wenn sie als Gebäudeteil korrekt erfasst sind. Gerade Gewölbekeller gehören oft zur ältesten Substanz — wir achten darauf, dass sie in der Bewertung nicht untergehen.
Mein Denkmal wurde schon einmal überschwemmt — bekomme ich noch eine Versicherung?
Eine frühere Überschwemmung führt nicht automatisch zur Ablehnung, kann aber die Bedingungen beeinflussen. Entscheidend ist die individuelle Risikoprüfung — und ob Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Wir besprechen das offen mit Ihnen.
Übernimmt die Versicherung Hochwasser-Vorsorgemaßnahmen?
Reine Vorsorge — etwa der Einbau von Schutzelementen — ist keine Schadenleistung. Nach einem versicherten Schaden können denkmalverträgliche Verbesserungen aber Teil der Wiederherstellung sein. Vorsorge senkt zudem das Risiko und kann sich auf die Konditionen auswirken.
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