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AfA & Steuer

Denkmal-AfA und Versicherung — was hängt zusammen?

·7 Minuten Lesezeit
Birkan Kati
Birkan Kati

Gebundener Versicherungsvertreter (DEVK) · Spezialist für Denkmalversicherung

Denkmal-AfA nach § 7i und § 10f EStG: Steuervorteile beim Denkmal-Kauf, warum Police und AfA-Strategie zusammen geplant werden müssen — Ratgeber.

AfA & Steuer

Denkmal-AfA und Versicherung — was hängt zusammen?"

Worum geht's bei der Denkmal-AfA?

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft und saniert, kann deutlich höhere Sanierungskosten steuerlich absetzen als bei einer normalen Immobilie:

  • § 7i EStG: Kapitalanleger können Sanierungskosten zu 100 % über 12 Jahre abschreiben (Jahre 1–8: je 9 %, Jahre 9–12: je 7 %).
  • § 10f EStG: Selbstnutzer können 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgabe geltend machen (je 9 %).

Diese Vorteile sind beträchtlich — bei 300.000 € anerkannten Sanierungskosten reden wir über sechsstellige Steuerersparnisse.

Wie passt die Versicherung dazu?

Auf den ersten Blick: gar nicht. Versicherung ist Versicherung, AfA ist Steuer. Auf den zweiten Blick: in drei kritischen Schnittstellen.

Schnittstelle 1: Der Wiederaufbauwert

Ihr Wiederaufbauwert in der Versicherung und Ihre abgesetzten Sanierungskosten sollten konsistent sein. Beispiel:

  • Sie haben Sanierungskosten in Höhe von 350.000 € als AfA geltend gemacht.
  • Ihre Wohngebäudeversicherung hat aber nur einen Wiederaufbauwert von 280.000 € hinterlegt.

→ Im Schadensfall haben Sie Unterversicherung, und das Finanzamt kann bei einer Prüfung Fragen zur Plausibilität der AfA-Höhe stellen.

Schnittstelle 2: Die Sanierungsphase selbst

Während der Sanierungsphase — also wenn Ihre AfA-fähigen Kosten gerade entstehen — muss die Versicherung doppelt aufpassen:

  • Wohngebäude-Police muss Bauleistungs-Aspekte abdecken (Diebstahl bezogener Baustoffe, Beschädigung durch Wetter während Bauphase).
  • Bauherren-Haftpflicht wird Pflicht, wenn Sie Eigenleistung erbringen oder Handwerker beauftragen.
  • Feuerversicherung muss explizit auch unbewohnte Phase abdecken (manche Standard-Tarife schränken das ein).

Lücken in dieser Phase sind besonders teuer, weil Sie zum Zeitpunkt der Sanierung das maximale finanzielle Engagement haben.

Schnittstelle 3: Belege und Dokumentation

Für die AfA müssen Sie Belege über Ihre Sanierungskosten aufbewahren und auf Anforderung beim Finanzamt einreichen. Genau diese Belege brauchen Sie auch im Schadensfall der Versicherung — als Nachweis, was im Haus verbaut wurde.

Wir empfehlen unseren Mandanten:

  • Eine zentrale Belege-Sammlung (digital, mit Datum, Gewerk, Betrag)
  • Foto-Dokumentation vor, während und nach Sanierung
  • Kopie der Denkmal-Bescheinigung sowohl in Steuer- als auch Versicherungs-Akte

Praktisches Vorgehen beim Kauf

So machen wir es mit unseren Käufer-Mandanten:

Phase 1 — Vor Notartermin

  • Wir prüfen die Substanz des Objekts (anhand Exposé + Fotos)
  • Erstes Versicherungs-Konzept inkl. Wiederaufbauwert
  • Versicherungsschutz reserviert für Datum X (Eigentumsübergang)

Phase 2 — Notartermin

  • Versicherungsschutz aktiv ab Übergabe
  • Brand, Sturm, Leitungswasser stehen ab Tag 1
  • Bauherren-Haftpflicht falls Sanierungsbeginn unmittelbar

Phase 3 — Sanierung

  • Wir aktualisieren den Wiederaufbauwert während der Sanierung
  • Ihre Steuerberatung erhält von uns auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsdaten

Phase 4 — Nach Fertigstellung

  • Neuer Wiederaufbauwert wird verbindlich festgesetzt
  • Endgültige Police-Anpassung
  • Steuerlich relevante Dokumentation wird gemeinsam abgeglichen

Häufige Fehler beim Denkmal-Kauf

Fehler 1 — Versicherung erst nach Renovierungsbeginn abschließen Die ersten Wochen sind risikoreich (Baulärm, offene Türen, Diebstahl). Versichern Sie ab Eigentumsübergang, nicht später.

Fehler 2 — Zu niedriger Wiederaufbauwert zu Beginn Manche Käufer setzen den Wiederaufbauwert auf den Kaufpreis. Falsch — der Wiederaufbauwert ist meist deutlich höher als der Kaufpreis (weil Sanierung historischer Substanz teurer ist als Neubau).

Fehler 3 — Vergessen, Bauherren-Haftpflicht zu bestellen Beim ersten Personenschaden auf der Baustelle wird das schnell sechsstellig.

Fehler 4 — Police nicht an Sanierungsphasen anpassen Wenn neue, wertvolle Bauteile eingebaut werden (z.B. originalgetreu rekonstruierte Bleiverglasung), muss der Wiederaufbauwert sofort hochgesetzt werden.

Was wir nicht machen — und was sie woanders machen

Wir sind keine Steuerberater. Wir prüfen nicht, ob Ihre Aufwendungen tatsächlich nach § 7i EStG anerkannt werden. Dafür braucht es:

  • Ihren Steuerberater für die laufende Beratung
  • Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde (nach § 7i Abs. 2 EStG)
  • Ggf. einen Fachanwalt für Steuerrecht bei komplexen Fällen

Was wir leisten: Wir liefern Ihnen das Versicherungs-Fundament, auf dem Ihre AfA-Strategie sicher steht.

Tipp für AfA-Käufer

Holen Sie sich vor Notartermin ein kurzes Versicherungs-Vorgespräch. 30 Minuten reichen meistens — und Sie wissen, was Sie ab Übergabe an monatlichen Kosten haben. Das macht die Finanzierungs- und Renditeberechnung sauberer.

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