Die kurze Antwort vorweg
Während einer Sanierung am Denkmal brauchen Sie vier Versicherungsbausteine parallel:
- Fortlaufende Wohngebäudeversicherung — mit Sanierungsphasen-Klausel
- Bauleistungsversicherung — schützt Material und Halb-Fertiges
- Bauherrenhaftpflicht — für Schäden, die durch Sanierungsarbeiten entstehen
- Optional: Helferunfall — wenn Familie oder Freunde mitarbeiten
Die Jahres-Mehrprämie für diese vier Bausteine während einer typischen 12–18-monatigen Sanierung liegt bei 600 bis 1.800 € zusätzlich zur Grundprämie — ein Bruchteil dessen, was ein Schaden ohne Schutz kosten würde.
Wer eine dieser Bausteine vergisst, riskiert: Bei einem Wassereintritt in das offene Dach (typischer Sanierungs-Schaden) zahlt keine Police, wenn keine Sanierungs-Klausel und keine Bauleistung läuft. Schadenshöhe schnell: 30.000 bis 150.000 €.
Warum die normale Wohngebäudeversicherung während der Sanierung versagt
Standard-Wohngebäudeversicherungen haben für die Sanierungsphase eine gefährliche Lücke: Wenn das Haus „nicht bewohnbar" ist oder größere Bauarbeiten laufen, ruht der Versicherungsschutz teilweise oder ganz — je nach Tarif.
Die typischen Lücken:
| Lücke | Folge |
|---|---|
| Wassereintritt durch offenes Dach | nicht versichert |
| Schaden durch Handwerker-Fehler | nicht versichert |
| Diebstahl von Baumaterial | nicht versichert |
| Sturmschaden an Bau-Gerüst | nicht versichert |
| Verletzung von Helfern auf Baustelle | Haftung beim Eigentümer |
| Frostschaden während Bauphase (unbeheizt) | je nach Tarif kritisch |
Was spezialisierte Tarife mit Sanierungs-Klausel anders machen
- Schutz auch während Bauphase, auch bei offenem Dach oder unbeheiztem Zustand
- Erweiterte Material-Versicherung für Baustoffe auf der Baustelle
- Versicherung während Helferarbeit mit Bauherren-Haftpflicht-Komponente
- Verlängerter Wert 1914-Anpassungs-Schutz während Sanierungsdauer
Baustein 1 — Sanierungsphasen-Klausel in der Wohngebäudeversicherung
Was sie regelt
Diese Klausel ist eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihrem Versicherer, dass der Schutz lückenlos läuft, auch wenn:
- Das Haus zeitweise unbewohnt ist
- Das Dach komplett geöffnet ist
- Die Heizung nicht in Betrieb ist
- Größere Stellen der Außenhülle abgenommen sind
Was sie nicht regelt
Sie ersetzt keine Bauleistungsversicherung. Beide laufen parallel.
Was sie kostet
Aufschlag auf die Jahresprämie: 5–15 % während der Sanierungsphase, oft pauschaliert auf einen bestimmten Sanierungszeitraum.
Empfehlung
Bei jedem Denkmal-Eigentümer mit geplanter Sanierung unverhandelbar Pflicht. Im DEVK-Tarif über uns standardmäßig konfigurierbar.
Baustein 2 — Bauleistungsversicherung
Was sie deckt
| Risiko | Deckung |
|---|---|
| Sturm- und Wasserschäden am Bau | ✅ |
| Schäden durch Konstruktionsfehler | ✅ |
| Vandalismus, Diebstahl von Baumaterial | ✅ |
| Material auf der Baustelle | ✅ |
| Halb-Fertiges (z.B. teilrestauriertes Mauerwerk) | ✅ |
| Schäden durch Erdsenkung | ✅ |
| Brand während Bauphase | ✅ |
| Folgekosten (z.B. Trocknung) | ✅ |
Was sie nicht deckt
- Verschleißschäden
- Verkehrssicherungs-Pflicht-Verletzungen (das ist Bauherrenhaftpflicht)
- Schäden vor Vertragsbeginn
Kosten
Bauleistungsversicherung wird einmalig für die geplante Sanierungsdauer abgeschlossen. Prämien-Faustregel:
- 0,15–0,35 % der Bausumme, mindestens 200–400 €
Beispiel
Bei einer Sanierungssumme von 180.000 €:
- Bauleistungsversicherung: 400–600 € einmalig
- Laufzeit: bis zur Bauabnahme
Empfehlung
Pflicht bei jeder Sanierung über 50.000 €. Bei kleineren Maßnahmen oft entbehrlich, aber im Einzelfall prüfen.
Baustein 3 — Bauherrenhaftpflicht
Wofür sie da ist
Während der Sanierungsphase haftet der Bauherr (Sie als Eigentümer) für Schäden, die durch die Baustelle Dritten entstehen — also Nachbarn, Passanten, Lieferanten. Konkret:
- Passant rutscht auf Baustellen-Schlamm aus → Personenschaden
- Material fällt vom Gerüst → Sachschaden am Nachbar-Auto
- Erschütterung beschädigt Nachbarhaus → Bauschaden
- Baulärm verursacht Lärmschutz-Klagen → Rechtsschaden
Selbst wenn Sie eine Baufirma beauftragt haben, haftet der Bauherr mit — ggf. nachrangig, aber bei Insolvenz der Baufirma trifft Sie die volle Last.
Kosten
- Bauherrenhaftpflicht als separate Police: 150–400 € einmalig für die Sanierungsdauer
- Erweiterung Ihrer Privat-Haftpflicht um Bauherren-Komponente: 30–100 € jährlich
- Bei DEVK über uns: oft als Erweiterung der bestehenden Privat-Haftpflicht möglich
Empfehlung
Pflicht bei jeder Sanierung mit eigener Baustelle. Auch bei reinen Innen-Sanierungen sinnvoll, wenn Schutt-Container vor dem Haus stehen.
Baustein 4 — Helferunfall-Versicherung
Wofür
Wenn Familie, Freunde oder Nachbarn unentgeltlich mithelfen (typisch bei Denkmal-Sanierungen mit hohem Eigenleistungs-Anteil), sind diese nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Bei einem Sturz von der Leiter oder einer Verletzung an einer Maschine: Sie haften.
Lösungen
- Berufsgenossenschaftliche Anmeldung (kostenfrei für Bauten am Eigenheim, aber bürokratisch)
- Helferunfall-Versicherung als Zusatzpolice: 80–200 € einmalig für 12 Monate
- Erweiterung Privat-Haftpflicht auf Helfer-Schadenfälle
Empfehlung
Wenn Eigenleistung vorgesehen ist: Pflicht. Wenn rein professionelle Sanierung: nicht nötig.
Was kostet die Sanierungsphase versicherungstechnisch in Summe?
Typischer Fall: Fachwerkhaus-Sanierung, 18 Monate, Bausumme 180.000 €
| Baustein | Kosten |
|---|---|
| Sanierungsphasen-Klausel (Wohngebäude-Aufschlag) | 200–400 € (in 18 Monaten) |
| Bauleistungsversicherung | 450 € einmalig |
| Bauherrenhaftpflicht | 250 € einmalig |
| Helferunfall-Versicherung | 150 € einmalig |
| Gesamt-Mehrkosten Versicherung | 1.050–1.250 € |
→ Für eine 180.000-€-Sanierung sind das 0,6–0,7 % der Bausumme — ein Bruchteil dessen, was ein nicht versicherter Schaden kosten würde.
Drei reale Schadensfälle in der Sanierungsphase
Fall 1: Wassereintritt durch offenes Dach (Niedersachsen, Fachwerkhaus)
Hergang: Während der Dachsanierung kommt ein Gewitter, das Provisorium hält nicht Schadensumme: 65.000 € (Trocknung, Lehmgefache-Erneuerung, Dielen-Austausch) Standard-Police (ohne Sanierungs-Klausel): 0 € — Schaden während Bauphase ausgeschlossen Mit Sanierungs-Klausel + Bauleistung: volle 65.000 €
Fall 2: Sturm reißt Baugerüst um (NRW, Gründerzeit-Stadtvilla)
Hergang: Orkanböe wirft Gerüst auf Nachbar-Auto + beschädigt Nachbar-Carport Sachschaden gesamt: 42.000 € Standard-Privat-Haftpflicht: Schaden ausgeschlossen, weil Bauherren-Pflicht Mit Bauherrenhaftpflicht: volle 42.000 € + Anwaltskosten
Fall 3: Helfer fällt von Leiter (Sachsen, Bauernhaus-Sanierung)
Hergang: Schwager hilft bei Putzarbeiten, stürzt aus 4 m Höhe, gebrochenes Bein, OP Behandlungskosten + Schmerzensgeld + Verdienstausfall: 38.000 € Privat-Haftpflicht (ohne Erweiterung): Schaden ausgeschlossen Mit Helferunfall-Versicherung: volle 38.000 € abgedeckt
[BIRCAN-CASE: Bitte einen Praxis-Fall einfügen — Mandant, der entweder rechtzeitig den Schutz hatte, oder eine bittere Lücke geschlossen hat nach Schaden.]
Wann fängt die Sanierungsphase an, wann hört sie auf?
Versicherer brauchen klare Definitionen:
Beginn der Sanierungsphase
- Erste Demontage, die mehr ist als Tapeten-Wegreißen
- Material- oder Gerüst-Anlieferung auf die Baustelle
- Beginn der Bauarbeiten im Sinne der Baugenehmigung
Ende der Sanierungsphase
- Bauabnahme durch Baufirma / Architekt
- Wieder-Bewohnbarkeit des Hauses
- Schornsteinfeger-Abnahme nach Heizungs-Sanierung
- Behördliche Bauabnahme falls genehmigungspflichtig
Während der Sanierung dem Versicherer melden:
- Beginn der Bauarbeiten mindestens 14 Tage vorher
- Wesentliche Änderungen im Bauplan (z.B. längere Bauzeit)
- Schäden während Bauphase sofort
Was die Denkmalbehörde während der Sanierung verlangt
Bei einer Sanierung am denkmalgeschützten Haus läuft parallel zur Versicherung eine denkmalrechtliche Begleitung:
- Vorab-Genehmigung aller Maßnahmen
- Material- und Technik-Vorgaben (Kalkputz, originale Verbindungen)
- Begleitende Bauaufsicht durch die Behörde
- Bauabnahme mit Behörden-Bescheid
- Bescheinigung als Voraussetzung für Denkmal-AfA
Diese Auflagen erhöhen die Bauzeit typisch um 2–6 Monate gegenüber einer Standard-Sanierung — was wiederum die Bauleistungs-Police verlängert. Mehr dazu: Denkmalschutzbehörde und Versicherung →
Sanierung mit Eigenleistung — was zu beachten
Viele Denkmal-Eigentümer übernehmen Teile der Sanierung selbst. Was Sie versicherungstechnisch wissen müssen:
Was Sie selbst tun dürfen
- Tapeten- und Putz-Vorarbeiten
- Streichen und Lasieren
- Demontage von Innenausstattung
- Einfache Sanitär-Vorarbeiten
- Gartenarbeit, Aufräumen
Was Sie nicht selbst tun sollten
- Elektrik (Versicherer verlangen Fachbetrieb)
- Statik-relevante Arbeiten (Wände, Balken, Dachstuhl)
- Heizung und Gas
- Restauratoren-Arbeiten an Stuck, Bleiverglasung, Fachwerk
Versicherungstechnische Folge
Wenn ein Schaden später auf nicht-fachgerechte Eigenleistung zurückgeht, kann der Versicherer Leistung kürzen oder verweigern. Bei Restauratoren-Arbeiten ist das besonders kritisch: Behördenauflagen verlangen explizit qualifizierte Handwerker.
Häufige Fragen zur Sanierungsphase-Versicherung
Brauche ich Bauleistung auch bei kleinen Sanierungen? Unter 25.000 € Bausumme oft entbehrlich — aber bei Denkmal-Objekten lohnt sich ein kurzes Gespräch, weil schon kleine Maßnahmen historische Bauteile beschädigen können.
Wie lange läuft eine Bauleistungsversicherung? Bis zur Bauabnahme — meist 12, 18 oder 24 Monate. Bei Verlängerung des Baus muss die Police angepasst werden.
Was ist mit der Mietausfallversicherung? Wenn Sie eine vermietete Wohnung sanieren, brauchen Sie zusätzlich eine Mietausfall-Komponente. Sie deckt entgehende Mieten während Sanierungs-Stillstand. Bei spezialisierten Tarifen oft als Erweiterung möglich.
Bin ich versichert, wenn ich nach der Sanierung wieder einziehe? Mit Wieder-Bewohnung endet die Sanierungs-Klausel automatisch, die normale Police läuft weiter. Wichtig: Bauabnahme und Wieder-Bewohnung dem Versicherer melden, damit Wert 1914 neu erfasst werden kann.
Was, wenn die Sanierung sich verzögert? Verzögerungen sind gegen den Versicherer mitteilungspflichtig. Bauleistungs-Police wird verlängert (Mehrkosten: rund 25–50 € pro Monat).
Bekomme ich Denkmal-AfA auch in der Sanierungs-Phase? Die AfA wird steuerlich erst nach Bauabnahme und Vorlage der denkmalpflegerischen Bescheinigung verteilt. Während der Sanierung sammeln Sie die Belege, ab dem Folgejahr nach Abschluss laufen die Abschreibungen.
Was kostet das alles in Summe für eine typische Denkmal-Sanierung? Für eine 18-monatige Sanierung mit 150.000–250.000 € Bausumme: 1.000–1.500 € Versicherungs-Mehrkosten insgesamt. Bei Eigenleistung-Anteil + Helfern noch +150–200 €.
Kann ich später noch dazukommen — wenn die Sanierung schon läuft? Bauleistung muss vor Bau-Beginn abgeschlossen sein. Bei laufender Sanierung ohne Bauleistung: schwer zu bekommen, aber nicht unmöglich. Wir prüfen den Einzelfall.
Wie es bei einer Anfrage weitergeht
Wenn Sie eine Sanierung planen oder mitten drinstecken:
- Geplante Sanierungsdauer + Bausumme an uns schicken
- Aktuelle Wohngebäudeversicherung als PDF
- Liste der geplanten Maßnahmen (auch grobe Übersicht reicht)
- Eigenleistungs-Anteil angeben
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden:
- Sanierungs-Klausel-Erweiterung für Ihre Wohngebäude
- Bauleistungs-Angebot für die Bauphase
- Bauherrenhaftpflicht-Angebot falls nötig
- Helferunfall-Empfehlung falls Eigenleistung
Eine vollständige Sanierungs-Police kann meist innerhalb von 5–10 Werktagen aktiv sein.
Die zugrundeliegende Wohngebäude-Police im Detail: Sanierungsphasen-Klausel im Pillar → Mehr zur Behörden-Begleitung: Denkmalschutzbehörde und Versicherung → Mehr zur Denkmal-AfA: Denkmal-AfA und Versicherung → Mehr zum Notartermin: Versicherung bis Notartermin →
