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Denkmalversichert
Grundlagen

Wohngebäudeversicherung — der große Ratgeber 2026

·14 Minuten Lesezeit
Birkan Kati
Birkan Kati

Gebundener Versicherungsvertreter (DEVK) · Spezialist für Denkmalversicherung

Wohngebäudeversicherung verständlich erklärt: Was sie abdeckt, was sie kostet, gleitender Neuwert, Elementarschutz, häufige Fehler und Tarifwahl 2026.

Grundlagen-Wissen

Wohngebäudeversicherung — der große Ratgeber 2026"

Die kurze Antwort vorweg

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst — Mauern, Dach, fest verbaute Bestandteile — vor den drei Kerngefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Sie ersetzt im Schadensfall die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau. Elementargefahren wie Hochwasser oder Starkregen sind ein separater Zusatzbaustein, der gesondert eingeschlossen werden muss.

Wie hoch der Schutz greift, hängt von der Versicherungssumme ab. Bei der heute üblichen Form, dem gleitenden Neuwert, wird die Summe über den sogenannten „Wert 1914" ermittelt und jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst. Stimmt dieser Wert nicht, droht im Schaden eine Unterversicherung — der häufigste und teuerste Fehler.

Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was die Wohngebäudeversicherung leistet, was sie kostet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten. Ein eigener Abschnitt behandelt die Besonderheiten denkmalgeschützter Gebäude.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel — Elementarschäden nur als Zusatzbaustein
  • 2024 zahlten Wohngebäudeversicherer einen Rekord von 9,45 Mrd. € an Schäden (GDV, 2025)
  • Die Versicherungssumme läuft über den „Wert 1914" und einen jährlich angepassten gleitenden Neuwertfaktor
  • Bei 194 geprüften Tarifen bewertete Stiftung Warentest 2025 ganze 65 als mangelhaft — der Preis allein sagt nichts über die Qualität

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für das Gebäude selbst — nicht für den Hausrat darin. Sie deckt fest verbundene Bestandteile: Mauerwerk, Dach, Fenster, fest verlegte Böden, Heizung und Sanitäranlagen. Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektronik gehören dagegen in die Hausratversicherung.

Der Schutz greift, wenn das Gebäude durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird. Die Versicherung trägt dann die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau — bei einem Totalschaden bis zur vollständigen Wiedererrichtung des Hauses in gleicher Art und Güte.

Versicherbar sind nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen (als Verbund über die Eigentümergemeinschaft) und Nebengebäude wie Garagen oder Carports. Auch Bestandteile wie eine Einbauküche oder eine fest installierte Photovoltaikanlage lassen sich einschließen — je nach Tarif und Vereinbarung.

Einen Überblick über die einzelnen Bausteine und Leistungen gibt unsere Seite Versicherung im Überblick.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung deckt im Kern drei Gefahrengruppen ab — Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Diese drei sind in jedem vollwertigen Tarif enthalten. 2024 entfielen allein auf Leitungswasser rund 4,9 Milliarden Euro Schadenaufwand und damit knapp die Hälfte aller Gebäudeschäden (GDV, 2025).

Feuer

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Anprall von Luftfahrzeugen. Auch Folgekosten wie Löschwasserschäden oder Ruß gehören dazu. 2024 verursachte Feuer in der Wohngebäudeversicherung einen Schadenaufwand von rund 1,79 Milliarden Euro (GDV, 2025). Ein einziger Großbrand kann ein Haus komplett vernichten — deshalb ist dieser Baustein das Fundament jeder Police.

Leitungswasser

Versichert sind Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren austritt — geplatzte Leitungen, undichte Anschlüsse, ausgelaufene Heizungs- oder Wassersysteme. Dieser Baustein verursacht heute den größten Anteil aller Gebäudeschäden. Mehr als die Hälfte aller gemeldeten Schäden geht inzwischen auf Rohre und Leitungen zurück. Wichtig: Regenwasser, das durchs Dach eindringt, ist kein Leitungswasserschaden.

Sturm und Hagel

Versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (rund 62 km/h) und durch Hagel. Typische Fälle: abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume auf dem Gebäude, eingeschlagene Fenster. Sturm und Hagel zählen gemeinsam mit den Elementargefahren zu den Naturgefahren, die 2024 ein Viertel des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung ausmachten (GDV, 2025).

Mitversichert sind in der Regel auch Folgeschäden des Sturms: Regen, der durch ein vom Sturm geöffnetes Dach eindringt, oder Schäden im Inneren durch herabstürzende Bauteile. Was hier im Detail gilt, hängt vom Tarif ab — ein Punkt, den ein Bedingungsvergleich sichtbar macht.

Weitere Bausteine im Grundtarif

Über die drei Kerngefahren hinaus enthalten viele Tarife serienmäßig oder optional weitere Leistungen: Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Schaden, Schutz- und Bewegungskosten, Kosten für die Dekontamination von Erdreich oder Mietausfall, wenn ein vermietetes Objekt unbewohnbar wird. Diese Nebenleistungen entscheiden im Ernstfall oft über mehrere Tausend Euro — und unterscheiden gute von schwachen Tarifen.

Elementarschäden — der wichtige Zusatzbaustein

Elementarschäden sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten — sie müssen als eigener Baustein eingeschlossen werden. Trotzdem hatten 2025 nur rund 57 Prozent der Gebäude in Deutschland diesen erweiterten Naturgefahrenschutz (GDV, 2025).

Der Elementarbaustein deckt Gefahren ab, die der Grundtarif gerade nicht erfasst:

  • Überschwemmung und Hochwasser — etwa durch über die Ufer tretende Gewässer
  • Starkregen und Rückstau — Wasser, das nicht über Flüsse, sondern direkt vom Himmel kommt
  • Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben

Gerade Starkregen kann jedes Haus treffen — auch eines, das weit von jedem Fluss entfernt steht. Wer auf den Elementarbaustein verzichtet, trägt diese Schäden vollständig selbst. Bei vielen Schäden der vergangenen Jahre war genau das die Lücke, die Eigentümer teuer zu stehen kam.

Welche Rolle die Lage des Grundstücks dabei spielt, vertieft der Ratgeber Elementarschäden in alten Lagen.

Versicherungssumme, gleitender Neuwert und der „Wert 1914"

Die Versicherungssumme entscheidet, wie viel die Police im Ernstfall zahlt. Bei der heute üblichen Form — dem gleitenden Neuwert — wird sie nicht als fester Eurobetrag festgelegt, sondern über den „Wert 1914": den fiktiven Bauwert des Hauses im Jahr 1914 in Goldmark, dem letzten Jahr mit langfristig stabilen deutschen Baupreisen.

Warum dieser ungewöhnliche Bezugspunkt? Der Wert 1914 ist eine reine Recheneinheit. Er wird jedes Jahr mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, den die Versicherer auf Basis amtlicher Indizes des Statistischen Bundesamtes bilden. So wächst die Versicherungssumme automatisch mit den Baukosten mit.

In den gleitenden Neuwertfaktor fließen zwei Größen ein: zu 80 Prozent der Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent der Tariflohnindex für das Baugewerbe (GDV, 2024). Für 2024 stieg der Anpassungsfaktor um 7,5 Prozent — ein Hinweis, wie stark Baukosten den Versicherungswert bewegen.

Der entscheidende Vorteil: Mit korrekt ermitteltem Wert 1914 und vereinbartem Unterversicherungsverzicht zahlt die Police im Totalschaden den vollen Wiederaufbau — selbst wenn die Kosten inzwischen gestiegen sind. Wer den Wiederaufbauwert seines Objekts selbst einschätzen möchte, nutzt unsere kostenlose Wertermittlung.

Was die Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt

So umfassend der Schutz wirkt — die Wohngebäudeversicherung hat klare Grenzen. Wer sie kennt, vermeidet böse Überraschungen im Schadensfall. Stiftung Warentest bewertete 2025 von 194 geprüften Tarifen ganze 65 als mangelhaft (Stiftung Warentest, 2025) — oft genau wegen solcher Deckungslücken.

Typischerweise nicht versichert sind:

  • Hausrat — Möbel, Elektronik, Kleidung gehören in die Hausratversicherung
  • Elementarschäden ohne den Zusatzbaustein — Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch
  • Grobe Fahrlässigkeit, sofern der Tarif sie nicht ausdrücklich mitversichert — der häufigste Grund für Mangelhaft-Bewertungen bei Stiftung Warentest
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Verschleiß, Baumängel und unterlassene Instandhaltung — eine über Jahre durchrostende Leitung ist kein versichertes Ereignis
  • Schäden an unbewohnten Gebäuden oder bei Leerstand, je nach Tarifbedingungen

Ein guter Tarif schließt grobe Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme ein. Wer eine Kerze unbeaufsichtigt lässt oder das Bügeleisen vergisst, handelt grob fahrlässig — ohne diesen Einschluss kürzt der Versicherer die Leistung erheblich.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung liegen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus erfahrungsgemäß zwischen etwa 200 € und 800 € Jahresbeitrag — bei großen, hochwertigen oder risikoreich gelegenen Objekten auch deutlich darüber. Die Spannweite ist groß: Bei einem Modellhaus reichten die Angebote im Test von gut 600 € bis über 2.000 € (Stiftung Warentest, 2025).

Den Preis treiben vor allem diese Faktoren:

FaktorWirkung auf den Beitrag
Versicherungssumme (Wert 1914)gewichtigster Faktor — höherer Gebäudewert = höherer Beitrag
Lage und NaturgefahrenzoneHochwasser-, Sturm- und Starkregenrisiko der Adresse
Bauart und Baujahrmassiv vs. Holz, Dachform, Alter der Substanz
SanierungsstandAlter von Elektrik, Heizung, Rohren und Dach
Gewählte BausteineElementar, Glasbruch, Photovoltaik, Haftpflicht
Selbstbehalthöherer Selbstbehalt senkt den Beitrag
Schadenhistoriemehrere Vorschäden verteuern oder verhindern den Tarif

Wichtig: Die Beiträge steigen seit Jahren — getrieben von Baukosten und Löhnen. Der jährliche Anpassungsfaktor sorgt dafür, dass die Versicherungssumme mit den realen Wiederaufbaukosten Schritt hält. Eine scheinbare „Beitragserhöhung" ist deshalb oft schlicht die Anpassung an gestiegene Baupreise — und schützt vor einer Unterversicherung.

Ein verbreiteter Trugschluss ist, am Beitrag sparen zu wollen, indem man die Versicherungssumme klein hält oder Bausteine streicht. Das senkt zwar den Jahresbeitrag — aber im Schadensfall fehlt genau das Geld, das zuvor scheinbar gespart wurde. Sinnvoll sparen lässt sich anders: über einen bewusst gewählten Selbstbehalt, eine jährliche statt monatliche Zahlweise und den Verzicht auf doppelt versicherte Risiken. Diese Hebel senken den Beitrag, ohne den Schutz auszuhöhlen.

Eine ausführliche Aufschlüsselung aller Preisfaktoren, Beispielspannen und Spartipps liefert der eigene Ratgeber Wohngebäudeversicherung: Kosten.

Unterversicherung — der teuerste Fehler

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Die Folge ist hart: Der Versicherer kürzt im Schaden anteilig — auch bei einem kleinen Teilschaden. Ist das Haus nur zu 70 Prozent versichert, gibt es im Zweifel auch nur 70 Prozent der Schadensumme.

Aus der Praxis: Viele Unterversicherungen entstehen nicht bei Vertragsabschluss, sondern schleichend über die Jahre — durch An- und Umbauten, einen ausgebauten Dachboden oder einfach durch gestiegene Baukosten, ohne dass der Vertrag mitgewachsen ist.

Der Schutz davor heißt Unterversicherungsverzicht. Ist der Wert 1914 nach den Vorgaben des Versicherers korrekt ermittelt — etwa über einen Wohnflächentarif oder ein ausführliches Wertgutachten — verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Im Totalschaden zahlt er dann den vollen Wiederaufbau.

Deshalb gilt: Die Ermittlung der Versicherungssumme ist kein Detail, sondern der Kern der Police. Wer hier schludert, spart ein paar Euro Beitrag und riskiert im Ernstfall einen sechsstelligen Eigenanteil. Eine saubere Wertermittlung ist der wichtigste Hebel — für Standardhäuser wie für historische Gebäude, wo der Wiederaufbauwert besonders sorgfältig berechnet werden muss.

Häufige Fehler bei der Wohngebäudeversicherung

Viele Schadenfälle laufen nicht glatt — nicht wegen der Versicherung, sondern wegen vermeidbarer Fehler im Vertrag. Bei 194 geprüften Tarifen fand Stiftung Warentest 2025 65 mangelhafte Policen (Stiftung Warentest, 2025) — ein Zeichen, wie verbreitet schwache Verträge sind.

Die typischen Fehler:

  • Nur auf den Preis schauen — der günstigste Tarif spart oft an genau den Klauseln, die im Schaden zählen
  • Elementarschäden weglassen — Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur Grundstücke am Fluss
  • Grobe Fahrlässigkeit nicht einschließen — ohne diesen Baustein kürzt der Versicherer bei einem Großteil der Alltagsschäden
  • Vorschäden verschweigen — beim Antrag müssen alle Vorschäden angegeben werden, auch selbst bezahlte (Verbraucherzentrale, 2025)
  • Den Vertrag nie aktualisieren — An-, Um- und Ausbauten dem Versicherer nicht melden führt direkt in die Unterversicherung
  • Falsche Wohnfläche angeben — beim Wohnflächentarif entscheidet die korrekte Quadratmeterzahl über den ganzen Schutz

Wer Vorschäden verschweigt, riskiert nach einem neuen Schaden die Leistungsfreiheit des Versicherers — die Police wäre dann das Papier nicht wert. Vollständige, ehrliche Angaben sind unangenehm, aber die einzige sichere Grundlage.

Den richtigen Tarif wählen — worauf es ankommt

Bei der Tarifwahl zählt nicht der niedrigste Beitrag, sondern der Leistungsumfang. Stiftung Warentest zeigte 2025 gute und günstige Tarife genauso wie teure mangelhafte (Stiftung Warentest, 2025). Preis und Qualität laufen nicht parallel — ein guter Tarif lässt sich an konkreten Bedingungen erkennen.

Achten Sie auf diese Punkte:

KriteriumWorauf Sie achten sollten
Grobe Fahrlässigkeitbis zur vollen Versicherungssumme mitversichert
Unterversicherungsverzichtenthalten, bei korrekt ermitteltem Wert 1914
Elementarschädenals Baustein verfügbar und sinnvoll eingeschlossen
Mehrkosten durch Auflagenetwa behördliche Auflagen beim Wiederaufbau
Ableitungsrohre / Rückstauklar geregelt, ausreichend gedeckt
Photovoltaik / Wärmepumpeeingeschlossen oder einschließbar
Selbstbehaltbewusst gewählt — senkt den Beitrag spürbar

Ein zweiter Punkt: Wer baut, anbaut oder umfassend saniert, sollte den Versicherer vorab informieren — sonst entsteht eine Versicherungslücke. Wichtig zur Einordnung: Diese Website wird von einem gebundenen Versicherungsvertreter der DEVK betrieben. Wir vermitteln die DEVK-Wohngebäudeversicherung zu offiziellen Konditionen — keine Marktanalyse über alle Anbieter, sondern eine fundierte Beratung zu einem leistungsstarken Träger.

Der Schadenfall — so läuft die Regulierung ab

Im Schadenfall entscheidet schnelles, sauberes Vorgehen über eine reibungslose Regulierung. Der Versicherer will den Schaden nachvollziehen können — je besser er dokumentiert ist, desto zügiger die Auszahlung. Bei 9,45 Milliarden Euro Schadenaufwand 2024 (GDV, 2025) ist routinierte Schadenbearbeitung Alltag.

Die Schritte im Überblick:

  1. Schaden sofort melden — den Versicherer unverzüglich informieren, telefonisch oder schriftlich
  2. Schaden begrenzen — den Schadenort sichern, Wasser abstellen, Folgeschäden vermeiden (gesetzliche Schadenminderungspflicht)
  3. Dokumentieren — Fotos und Videos vor dem Aufräumen, Schadenliste erstellen, Belege sammeln
  4. Keine voreiligen Reparaturen — größere Arbeiten erst nach Freigabe oder Begutachtung durch den Versicherer
  5. Gutachter abwarten — bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Sachverständigen
  6. Regulierung — der Versicherer prüft und zahlt die Wiederherstellungskosten

Wichtig: Nach einem Versicherungsfall darf jede Vertragspartei den Vertrag kündigen — innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenverhandlung (§ 92 VVG). Das gilt für den Versicherungsnehmer wie für den Versicherer. Wie ein Schaden an einem historischen Gebäude im Detail abläuft, erklärt der Ratgeber Versicherung abgelehnt — was tun.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die frühere Feuerversicherungspflicht entfiel 1994 — seitdem entscheidet jeder Eigentümer selbst. Eine staatliche Pflichtversicherung gibt es nicht.

Praktisch sieht es anders aus. Wer eine Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, muss bei nahezu allen Kreditinstituten eine Wohngebäudeversicherung nachweisen. Die Bank macht den Schutz faktisch zur Bedingung des Darlehens: Das Gebäude ist die Sicherheit für den Kredit — ein unversicherter Brand würde diese Sicherheit vernichten.

Auch ohne Kredit ist die Police für die meisten Eigentümer alternativlos. Ein Haus ist in der Regel der größte Vermögenswert einer Familie. Ein Großbrand, ein Leitungswasserschaden oder ein Sturm kann diesen Wert binnen Stunden zerstören. Ohne Versicherung trägt den gesamten Wiederaufbau der Eigentümer allein — ein Risiko, das kaum jemand schultern kann. Faktisch ist die Wohngebäudeversicherung also so gut wie unverzichtbar, auch wenn der Gesetzgeber sie nicht erzwingt.

Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden

Bei denkmalgeschützten Gebäuden stößt die Standard-Wohngebäudeversicherung an ihre Grenzen. Das Prinzip bleibt gleich — Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel — aber Berechnung und Wiederaufbau folgen anderen Regeln. Eine Massentarif-Police passt selten zu einem historischen Haus.

Drei Unterschiede sind entscheidend:

  • Der Wiederaufbauwert ist höher. Fachwerk, Stuck, historische Fenster oder ein Schieferdach müssen im Schaden in originaler Bauweise wiederhergestellt werden — durch Restauratoren, mit Spezialmaterialien. Eine m²-Pauschale unterschätzt diesen Wert deutlich.
  • Behördliche Auflagen kosten extra. Die Denkmalschutzbehörde schreibt beim Wiederaufbau bestimmte Materialien und Techniken vor. Standard-Tarife decken diese Mehrkosten oft nicht.
  • Viele Standard-Tarife lehnen ab. Massentarife sehen denkmalgeschützte Objekte in ihren Annahmerichtlinien häufig gar nicht vor — ein spezialisierter Tarif mit Einzelfallprüfung ist dann nötig.

Für historische Gebäude braucht es deshalb eine Police, die Denkmäler kennt. Auf denkmalversichert.de finden Sie dazu eigene, ausführliche Inhalte: die Wohngebäudeversicherung für Denkmäler als Produkt sowie den Ratgeber Was kostet eine Denkmal-Versicherung. Dieser allgemeine Ratgeber bleibt bewusst der Grundlagen-Überblick — die Denkmal-Tiefe liegt in den verlinkten Seiten.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst — Mauern, Dach, fest verbaute Bestandteile wie Heizung oder Sanitäranlagen. Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände darin: Möbel, Elektronik, Kleidung. Beide ergänzen sich; ein Wasserschaden trifft oft Gebäude und Hausrat zugleich. Für vollständigen Schutz braucht es in der Regel beide Policen.

Sind Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

Nein, Elementarschäden sind ein separater Zusatzbaustein und nicht automatisch enthalten. 2025 hatten nur rund 57 Prozent der Gebäude in Deutschland diesen erweiterten Naturgefahrenschutz (GDV, 2025). Da Starkregen jedes Haus treffen kann, ist der Einschluss in den allermeisten Fällen dringend zu empfehlen — auch fernab von Flüssen.

Was bedeutet der „Wert 1914"?

Der „Wert 1914" ist der fiktive Bauwert eines Gebäudes im Jahr 1914 in Goldmark — dem letzten Jahr mit langfristig stabilen deutschen Baupreisen. Er dient als reine Recheneinheit. Multipliziert mit dem jährlichen gleitenden Neuwertfaktor ergibt sich die aktuelle Versicherungssumme, die so automatisch mit den Baukosten mitwächst.

Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr?

Der Beitrag wird jährlich an den gleitenden Neuwertfaktor angepasst, der zu 80 Prozent auf dem Baupreisindex und zu 20 Prozent auf dem Tariflohnindex beruht (GDV, 2024). Steigen Baukosten und Löhne, steigt der Faktor — und damit die Versicherungssumme. Das ist keine willkürliche Erhöhung, sondern Schutz vor Unterversicherung.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nein — die Feuerversicherungspflicht entfiel 1994. Praktisch verlangen jedoch nahezu alle Banken bei einer Immobilienfinanzierung den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung. Da ein Haus meist der größte Vermögenswert ist, ist die Police für die meisten Eigentümer faktisch alternativlos, auch ohne Kredit.

Was passiert nach einem Schaden mit meinem Vertrag?

Nach einem Versicherungsfall darf jede Vertragspartei den Vertrag kündigen — innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenverhandlung (§ 92 VVG). Das gilt für Versicherer und Versicherungsnehmer gleichermaßen. In der Praxis kündigt der Versicherer meist erst nach mehreren Schäden oder einem sehr großen Einzelschaden.

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?

Üblich sind zwei Wege: der Wohnflächentarif, bei dem die korrekte Quadratmeterzahl die Summe bestimmt, oder ein ausführliches Wertgutachten zur Ermittlung des Wert 1914. Entscheidend ist, dass die Angaben stimmen — nur dann greift der Unterversicherungsverzicht. Unsere kostenlose Wertermittlung liefert eine erste fundierte Einschätzung.

So gehen Sie vor

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Police rund um Ihr Haus — und die, bei der sich gründliches Vorgehen am stärksten auszahlt. Drei Punkte zum Mitnehmen:

  • Der Schutz steht und fällt mit der korrekt ermittelten Versicherungssumme — Unterversicherung ist der teuerste Fehler
  • Elementarschäden und grobe Fahrlässigkeit gehören in jeden guten Tarif — der günstigste Beitrag spart oft an genau diesen Klauseln
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden reicht ein Massentarif nicht — hier braucht es eine spezialisierte Police

„Die mit Abstand häufigste Schwachstelle, die ich in bestehenden Verträgen sehe, ist eine zu niedrige Versicherungssumme. Das fällt im Alltag nie auf — erst im Schadensfall. Wer einmal sauber den Gebäudewert ermittelt und den Unterversicherungsverzicht prüft, hat den wichtigsten Teil schon erledigt."

— Birkan Kati, Denkmalversichert

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Gebäude richtig und ausreichend versichert ist, schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Wir prüfen Versicherungssumme, Bausteine und Klauseln — und sagen Ihnen ehrlich, wo Lücken bestehen. Eine erste Orientierung liefert die kostenlose Wertermittlung. Geht es um ein historisches Gebäude, lesen Sie ergänzend Was kostet eine Denkmal-Versicherung.

Externe Quellen & weiterführende Informationen

  • GDV — Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Schadenaufwand Wohngebäudeversicherung 2024 (9,45 Mrd. €, Leitungswasser 4,9 Mrd. €), abgerufen 2026-05-21: gdv.de
  • GDV, Naturgefahren 2024 (Feuer 1,79 Mrd. €, Naturgefahren ein Viertel des Schadenaufwands), abgerufen 2026-05-21: gdv.de
  • GDV, Anpassungsfaktor und Zusammensetzung des gleitenden Neuwertfaktors (80 % Baupreisindex / 20 % Tariflohnindex), abgerufen 2026-05-21: gdv.de
  • GDV, Versicherungsdichte erweiterter Naturgefahrenschutz (57 % der Gebäude, Stand 2025), abgerufen 2026-05-21: gdv.de
  • Stiftung Warentest, Wohngebäudeversicherung im Vergleich 2025 (194 Tarife, 65 mangelhaft, Beitragsspanne ab gut 600 € bis über 2.000 €), abgerufen 2026-05-21: test.de
  • Versicherungsvertragsgesetz § 92 VVG, Kündigung nach Versicherungsfall, abgerufen 2026-05-21: gesetze-im-internet.de
  • Verbraucherzentrale, Wohngebäudeversicherung — Grundlagen und Pflicht zur vollständigen Vorschaden-Angabe, abgerufen 2026-05-21: verbraucherzentrale.de
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