§ 7i EStG — vermietet
Sanierungskosten am vermieteten Baudenkmal: 8 Jahre je bis zu 9 %, danach 4 Jahre je bis zu 7 % — über 12 Jahre bis zu 100 % abschreibbar.
Schätzen Sie unverbindlich, wie viel Steuerersparnis die Abschreibung Ihres Baudenkmals nach § 7i bzw. § 10f EStG bringen kann — mit jahrweiser Aufschlüsselung.
Nur die denkmalbedingten Sanierungs- und Modernisierungskosten — nicht der Kaufpreis von Grund und Boden.
Ihr ungefährer Grenzsteuersatz. Den genauen Wert kennt Ihr Steuerberater — der Spitzensteuersatz liegt bei 42 %.
| Jahr | AfA-Satz | Abschreibung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 1 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 2 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 3 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 4 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 5 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 6 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 7 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 8 | bis 9 % | 18.000 € | 7.560 € |
| 9 | bis 7 % | 14.000 € | 5.880 € |
| 10 | bis 7 % | 14.000 € | 5.880 € |
| 11 | bis 7 % | 14.000 € | 5.880 € |
| 12 | bis 7 % | 14.000 € | 5.880 € |
Unverbindliche Modellrechnung. Das Einkommensteuergesetz nennt Höchstsätze („bis zu"). Welche Kosten tatsächlich begünstigt sind und welcher Steuersatz für Sie gilt, ermittelt Ihr Steuerberater — denkmalversichert.de ist Versicherungsvertreter und leistet keine Steuerberatung.
Die erhöhten Absetzungen für Baudenkmäler sind einer der stärksten Steuervorteile im Immobilienrecht. Drei Punkte sollten Sie kennen.
Sanierungskosten am vermieteten Baudenkmal: 8 Jahre je bis zu 9 %, danach 4 Jahre je bis zu 7 % — über 12 Jahre bis zu 100 % abschreibbar.
Beim selbst bewohnten Baudenkmal: Abzug wie Sonderausgaben über 10 Jahre mit bis zu 9 %, in der Summe bis zu 90 % der begünstigten Kosten.
Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein. Ohne diese Vorab-Abstimmung entfällt die AfA — endgültig.
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