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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung gekündigt oder trotz Vorschäden — was tun?

·9 Minuten Lesezeit
Birkan Kati
Birkan Kati

Gebundener Versicherungsvertreter (DEVK) · Spezialist für Denkmalversicherung

Versicherer hat die Wohngebäudeversicherung gekündigt? Was § 92 VVG erlaubt, wie Sie trotz Vorschäden wieder Schutz bekommen und worauf es bei der Anzeigepflicht ankommt.

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung gekündigt oder trotz Vorschäden — was tun?"

Die kurze Antwort vorweg

Wenn ein Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigt, ist das kein Einzelfall und kein juristischer Skandal — es ist im Versicherungsvertragsgesetz angelegt. Nach § 92 VVG darf nach einem Versicherungsfall jede Vertragspartei kündigen: der Versicherer ebenso wie Sie selbst.

Das eigentliche Problem beginnt danach: Mit einer Kündigung in der Vorgeschichte oder mit dokumentierten Vorschäden wird das Gebäude für viele Versicherer zum „schwer versicherbaren" Risiko. Standard-Anbieter lehnen dann oft pauschal ab.

Die gute Nachricht: Ein gekündigter Vertrag bedeutet nicht, dass Ihr Haus unversicherbar ist. Entscheidend sind drei Dinge — ehrliche Angaben zu Vorschäden, der richtige Anbieter mit individueller Risikoprüfung statt Pauschalablehnung, und etwas Geduld. Gerade Denkmäler und Altbauten sind häufiger betroffen, als ihre Eigentümer erwarten.

Warum kündigt ein Versicherer die Wohngebäudeversicherung?

Der häufigste Auslöser ist ein Schadensfall. § 92 VVG räumt beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht ein: Nach Eintritt eines Versicherungsfalls kann der Vertrag gekündigt werden — die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich, der Versicherer muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

Typische Gründe, aus denen ein Versicherer von diesem Recht Gebrauch macht:

  • Schadenhäufung — mehrere Schäden in kurzer Zeit, häufig Leitungswasser.
  • Hohes Objektrisiko — alte Bausubstanz, veraltete Leitungen, Sanierungsstau.
  • Lage in einer Gefahrenzone — wiederkehrende Elementarschäden.

Wichtig: Eine Kündigung nach Schadensfall ist kein Schuldvorwurf. Sie ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Versicherers. Auch Sie selbst dürfen nach einem Schaden kündigen — etwa wenn die Regulierung schlecht lief. Wie Sie selbst korrekt kündigen, behandelt der Ratgeber Wohngebäudeversicherung kündigen.

Bekomme ich nach einer Kündigung überhaupt eine neue Versicherung?

In aller Regel ja — aber der Weg ist steiniger als beim ersten Vertrag. Eine Vorkündigung und vorhandene Vorschäden tauchen bei der Antragstellung auf und beeinflussen die Annahmeentscheidung des neuen Versicherers.

Manche Anbieter lehnen solche Objekte pauschal ab, ohne genauer hinzusehen. Andere — vor allem spezialisierte Versicherer — nehmen eine individuelle Risikoprüfung vor: Sie bewerten den tatsächlichen Zustand des Gebäudes, die Art der Vorschäden und die seither getroffenen Maßnahmen. Genau dieser Unterschied entscheidet, ob Sie wieder Schutz bekommen.

Ein gekündigter Vertrag ist also kein Ausschlusskriterium, sondern eine Frage des richtigen Anbieters und der richtigen Aufbereitung Ihres Falls.

Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden

Vorschäden sind der zweite große Stolperstein. Hatte das Gebäude bereits einen oder mehrere Schäden — Leitungswasser, Sturm, Brand —, fragt der neue Versicherer in der Regel ausdrücklich danach.

Dabei gilt eine einfache Wahrheit: Es kommt nicht nur auf den Schaden an, sondern auf das, was danach passiert ist. Ein fachgerecht behobener Leitungswasserschaden mit erneuerten Leitungen ist ein anderes Risiko als ein notdürftig geflickter. Wer die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sauber dokumentiert — Rechnungen, Fotos, Fachunternehmer-Nachweise —, gibt dem Versicherer die Grundlage für eine faire Bewertung.

Vorschäden zu verschweigen ist dagegen der gefährlichste Fehler. Warum, zeigt der nächste Abschnitt.

„Eigentümer mit Vorschäden glauben oft, sie hätten schlechte Karten — dabei ist die Aufbereitung entscheidend. Ich erlebe regelmäßig, dass ein Objekt mit zwei alten Wasserschäden, aber komplett erneuerten Leitungen problemlos versicherbar ist. Was zählt, ist der heutige Zustand, ehrlich und belegt dargestellt. Pauschale Ablehnung ist Bequemlichkeit des Versicherers, kein Naturgesetz."

— Birkan Kati, Denkmalversichert

Warum Denkmäler und Altbauten besonders betroffen sind

Eigentümer historischer Gebäude erleben Kündigung und Ablehnung überdurchschnittlich oft — aus strukturellen Gründen:

  • Alte Haustechnik — historische Leitungen und Elektroinstallationen gelten als erhöhtes Risiko.
  • Schadenanfällige Bauweise — Fachwerk, Reetdach oder aufwändige Substanz reagieren empfindlicher.
  • Hohe Schadensummen — eine denkmalgerechte Wiederherstellung ist teuer, was einzelne Schäden für den Versicherer schwerer wiegen lässt.

Das Ergebnis: Standard-Versicherer, die mit Pauschaltarifen kalkulieren, winken bei Denkmälern und Altbauten schnell ab. Wird ein historisches Gebäude von vornherein abgelehnt, ist das ein eigenes Thema — der Ratgeber Versicherung abgelehnt: was tun beim Denkmal? geht darauf im Detail ein.

Vorschäden richtig angeben — die Anzeigepflicht

Beim neuen Antrag greift die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Sie müssen die Fragen des Versicherers nach gefahrerheblichen Umständen — und dazu zählen Vorschäden — wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, soweit der Versicherer in Textform danach fragt.

Wer hier täuscht oder verschweigt, riskiert massiv: Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen — im schlimmsten Fall steht der Eigentümer im Schadensfall ohne Leistung da. Eine vermeintlich „geschönte" Vorgeschichte rächt sich also genau dann, wenn man den Schutz am dringendsten braucht.

Die richtige Strategie ist deshalb immer: Vorschäden offen angeben — und sie zugleich mit den durchgeführten Reparaturen ins richtige Licht rücken. Ehrlichkeit plus gute Dokumentation schlägt jede Beschönigung.

Was tun? Schritt für Schritt

Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung gekündigt wurde oder Sie ein Objekt mit Vorschäden versichern wollen:

  1. Nicht in Panik geraten — eine Kündigung nach § 92 VVG ist Routine, kein Makel. Der Schutz besteht bis zum Wirksamwerden der Kündigung fort.
  2. Lückenlos anschließen — der neue Vertrag sollte nahtlos beginnen. Eine Deckungslücke ist das eigentliche Risiko.
  3. Vorschäden aufbereiten — alle Schäden, Reparaturen und Nachweise zusammenstellen. Das ist Ihr stärkstes Argument für eine faire Bewertung.
  4. Den richtigen Anbieter wählen — gesucht ist ein Versicherer, der eine individuelle Risikoprüfung macht statt pauschal abzulehnen.
  5. Beim Denkmal: Spezialisten einbinden — wer die Besonderheiten historischer Gebäude kennt, bewertet Objekt und Vorschäden realistischer.

Häufige Fragen

Darf der Versicherer die Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden kündigen? Ja. § 92 VVG gibt nach einem Versicherungsfall beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten; die Kündigung ist bis einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich.

Bekomme ich nach einer Kündigung noch eine neue Wohngebäudeversicherung? In der Regel ja. Eine Vorkündigung erschwert die Suche, schließt sie aber nicht aus. Entscheidend ist ein Anbieter, der eine individuelle Risikoprüfung vornimmt, statt pauschal abzulehnen.

Kann ich mein Haus trotz Vorschäden versichern? Ja. Vorschäden sind kein automatisches Ausschlusskriterium. Wichtig ist, sie ehrlich anzugeben und die durchgeführten Reparaturen zu dokumentieren — der heutige Zustand zählt.

Muss ich Vorschäden beim neuen Antrag angeben? Ja. Nach § 19 VVG müssen Sie die Fragen des Versicherers zu gefahrerheblichen Umständen wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen kann zu Rücktritt, Kündigung oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Warum werden Denkmäler und Altbauten häufiger gekündigt? Wegen alter Haustechnik, schadenanfälliger Bauweise und hoher Wiederherstellungskosten. Standard-Versicherer mit Pauschaltarifen meiden solche Objekte — Spezialversicherer bewerten sie individuell.

Externe Quellen & weiterführende Informationen

Ihr nächster Schritt

Eine Kündigung ist unangenehm, aber kein Endpunkt. Mit ehrlich aufbereiteten Vorschäden und einem Versicherer, der individuell prüft, ist auch ein schwer versicherbares Gebäude in aller Regel wieder abzusichern.

Wir prüfen Ihr Objekt — auch mit Vorgeschichte — individuell statt pauschal und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Starten Sie mit dem Wertermittler oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.

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