Die kurze Antwort vorweg
Ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, entscheidet die Nutzung des Gebäudes:
- Selbst genutztes Eigenheim: in der Regel nicht absetzbar. Die Versicherung des eigenen Wohnhauses zählt zu den Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG).
- Vermietetes Objekt: absetzbar — als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 in Verbindung mit § 21 EStG), einzutragen in der Anlage V.
- Teilweise vermietet oder häusliches Arbeitszimmer: ein anteiliger Abzug ist möglich.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundregeln. Die konkrete steuerliche Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hand eines Steuerberaters — den Grund dafür lesen Sie im Hinweis am Ende.
Selbst genutztes Eigenheim — warum es keinen Abzug gibt
Wer sein Haus selbst bewohnt, kann die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Dahinter steht eine klare Systematik des Einkommensteuerrechts:
- Keine Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (§ 9 EStG). Beim selbst genutzten Haus gibt es keine Einkunftsquelle, der die Versicherung zugeordnet werden könnte.
- Keine Sonderausgaben: § 10 EStG zählt die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen abschließend auf — Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung und einige weitere. Eine Sachversicherung wie die Wohngebäudeversicherung ist dort nicht genannt.
- Private Lebensführung: Damit fällt der Beitrag unter § 12 EStG — nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das ist keine Besonderheit der Wohngebäudeversicherung: Für die Hausratversicherung des selbst genutzten Hauses gilt dasselbe.
Vermietetes Objekt — die Versicherung als Werbungskosten
Sobald Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, ändert sich die Lage grundlegend. Die Vermietung erzeugt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Alle Aufwendungen, die der Sicherung und Erhaltung dieser Einnahmen dienen, sind Werbungskosten (§ 9 EStG) — und dazu gehört die Wohngebäudeversicherung des vermieteten Gebäudes.
Für die Absicherung bedeutet das: Den Beitrag tragen Sie in der Anlage V der Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten ein. Er mindert Ihren steuerpflichtigen Mietüberschuss.
Im selben Zusammenhang absetzbar sind weitere objektbezogene Kosten des vermieteten Gebäudes — dazu unten mehr.
Teilweise vermietet oder Arbeitszimmer — der anteilige Abzug
Zwischen „komplett selbst genutzt" und „komplett vermietet" liegen die häufigen Mischfälle:
- Teils selbst genutzt, teils vermietet: Wird ein Gebäude zum Beispiel zur Hälfte selbst bewohnt und zur Hälfte vermietet, ist der Versicherungsbeitrag nach dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen. Nur der auf die Vermietung entfallende Anteil ist Werbungskosten.
- Häusliches Arbeitszimmer: Nutzen Sie einen abgrenzbaren Raum Ihres selbst genutzten Hauses als steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer, gehören die anteiligen Gebäudekosten — einschließlich Versicherungen — zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Der Anteil wird nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche bestimmt. Alternativ lässt sich eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen — dann sind die Einzelkosten allerdings abgegolten.
Ob ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird und welche Variante günstiger ist, ist ein klassischer Einzelfall — hier führt kein Weg an der Steuerberatung vorbei.
Der Haftpflicht-Anteil — ein Sonderfall
Viele Wohngebäudepolicen enthalten zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Diese folgt einer anderen Systematik als der Sachversicherungs-Teil:
- Bei Vermietung: Die Haftpflicht für das vermietete Gebäude ist — wie die Wohngebäudeversicherung — Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.
- Beim selbst genutzten Haus: Eine Haftpflichtversicherung ist in § 10 EStG ausdrücklich als Vorsorgeaufwendung genannt. Ob ein in der Wohngebäudepolice enthaltener Haftpflicht-Anteil als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, hängt von der gesonderten Ausweisung des Beitragsanteils ab — und scheitert in der Praxis oft daran, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Den Vergleich, welche Bausteine eine Denkmal-Police braucht, erklärt der Ratgeber Wohngebäude- vs. Denkmal-Versicherung →.
Was Vermieter rund ums Gebäude sonst noch absetzen können
Bei einem vermieteten Objekt sind als Werbungskosten unter anderem absetzbar:
- die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Gebäudes
- die Grundsteuer und weitere öffentliche Abgaben
- objektbezogene Versicherungen mit Vermietungsbezug, etwa eine Bauleistungsversicherung bei Sanierungsmaßnahmen
- Schuldzinsen der Finanzierung, Erhaltungsaufwand und die Gebäude-Abschreibung
Bei einem vermieteten Baudenkmal kommt ein starker zusätzlicher Hebel hinzu: die erhöhten Absetzungen der Denkmal-AfA. Wie die funktioniert, erklärt der Ratgeber Denkmal-AfA verstehen →.
Häufige Fragen
Kann ich die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen, wenn ich selbst im Haus wohne?
In der Regel nicht. Die Versicherung des selbst genutzten Eigenheims zählt zu den Kosten der privaten Lebensführung und ist weder als Werbungskosten noch als Sonderausgabe abziehbar. Eine Ausnahme kann der anteilige Abzug über ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer sein.
Wo trage ich die Wohngebäudeversicherung bei Vermietung in der Steuererklärung ein?
In der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), bei den Werbungskosten. Der Beitrag mindert dort Ihren steuerpflichtigen Mietüberschuss.
Ist die Wohngebäudeversicherung eines Denkmals anders zu behandeln?
Steuerlich nicht — entscheidend bleibt selbst genutzt oder vermietet. Bei einem vermieteten Baudenkmal kommt zusätzlich die Denkmal-AfA in Betracht. Versicherungstechnisch braucht ein Denkmal allerdings einen Tarif, der die historische Bausubstanz abbildet.
Kann ich die Versicherung rückwirkend absetzen?
Aufwendungen werden grundsätzlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie angefallen sind. Ob und wie eine Korrektur zurückliegender Steuererklärungen möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gemeinsam absetzbar?
Die Hausratversicherung des selbst genutzten Hauses ist — wie die Wohngebäudeversicherung — privat und nicht absetzbar. Bei einer möbliert vermieteten Wohnung kann die Hausratversicherung des Vermieters dagegen Werbungskosten sein.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber gibt die allgemeinen Grundregeln der geltenden Rechtslage wieder. denkmalversichert.de ist ein gebundener Versicherungsvertreter der DEVK — keine Steuerberatung. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall dürfen und wollen wir nicht leisten; das ist Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer Situation — gerade bei Arbeitszimmer, gemischter Nutzung oder dem Haftpflicht-Anteil — wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Wobei wir Sie unterstützen: bei der richtigen Versicherung Ihres historischen oder vermieteten Gebäudes. Eine erste Beitragsspanne ermittelt die kostenlose Wertermittlung; für Fragen zum passenden Tarif erreichen Sie uns über die Beratung.
Tiefer einsteigen: Was kostet eine Denkmal-Versicherung → · Wohngebäudeversicherung — Kosten → · Denkmal-AfA verstehen →
Externe Quellen & weiterführende Informationen
- § 9 EStG — Werbungskosten, gesetze-im-internet.de, abgerufen 2026-05-22: gesetze-im-internet.de
- § 10 EStG — Sonderausgaben, gesetze-im-internet.de, abgerufen 2026-05-22: gesetze-im-internet.de
- § 12 EStG — nicht abzugsfähige Ausgaben, gesetze-im-internet.de, abgerufen 2026-05-22: gesetze-im-internet.de
- § 21 EStG — Vermietung und Verpachtung, gesetze-im-internet.de, abgerufen 2026-05-22: gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium — Amtliches Einkommensteuer-Handbuch (EStH), § 21, abgerufen 2026-05-22: esth.bundesfinanzministerium.de
