Der Bestandsschutz leitet sich aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ab. Er besagt: Ein Gebäude, das einmal rechtmäßig errichtet wurde, darf in seinem Bestand erhalten und weiter genutzt werden — auch dann, wenn spätere Bauvorschriften strenger geworden sind. Für viele Altbauten und Denkmäler ist er die rechtliche Grundlage dafür, dass sie überhaupt unverändert bestehen dürfen.
Der Bestandsschutz ist allerdings kein Freibrief. Er deckt nur den vorhandenen Zustand. Sobald Eigentümer wesentlich umbauen, erweitern oder die Nutzung ändern, greift er nicht mehr — dann gilt aktuelles Baurecht. Auch wer ein Gebäude über Jahre verfallen lässt, kann den Bestandsschutz verlieren.
Bestandsschutz und Denkmalschutz — zwei verschiedene Dinge
Bestandsschutz und Denkmalschutz werden oft verwechselt, sind aber nicht dasselbe. Der Bestandsschutz erlaubt, ein Gebäude zu behalten. Der Denkmalschutz verpflichtet darüber hinaus, es zu erhalten und Änderungen genehmigen zu lassen. Ein Denkmal genießt Bestandsschutz — aber der Bestandsschutz allein macht aus keinem Gebäude ein Denkmal. Welche Pflichten ein Schutzstatus auslöst, erklärt der Ratgeber Wann steht ein Haus unter Denkmalschutz?.
Warum der Bestandsschutz für die Versicherung wichtig ist
Im Schadensfall wird der Bestandsschutz zur Geldfrage. Wird ein Gebäude schwer beschädigt oder zerstört, kann der Bestandsschutz entfallen — der Wiederaufbau muss dann nach heutigem Baurecht erfolgen, etwa mit aktueller Wärmedämmung oder Statik. Diese Differenz nennt man Mehrkosten durch behördliche Auflagen.
Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt solche Mehrkosten oft nicht. Für Denkmäler ist deshalb die Mehrkostenklausel entscheidend — sie übernimmt genau die Kosten, die durch den Wegfall des Bestandsschutzes und durch denkmalrechtliche Auflagen entstehen. Worauf Eigentümer bei der Police achten sollten, zeigt die Seite Wohngebäudeversicherung für Denkmäler.
