Ein Kulturdenkmal ist eine Sache oder Anlage, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Der Begriff ist ein Oberbegriff — er umfasst weit mehr als nur Häuser.
In mehreren Bundesländern — etwa Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen — ist „Kulturdenkmal" sogar der zentrale gesetzliche Begriff des Denkmalschutzgesetzes. Andere Länder verwenden stattdessen „Denkmal" oder „Baudenkmal" als Hauptbegriff. Die genaue Bezeichnung hängt also vom jeweiligen Landesrecht ab.
Welche Arten von Kulturdenkmälern es gibt
Unter den Oberbegriff Kulturdenkmal fallen mehrere Gruppen:
- Baudenkmäler — Gebäude und bauliche Anlagen (siehe Baudenkmal)
- Bodendenkmäler — im Boden verborgene Zeugnisse wie Siedlungsreste
- bewegliche Denkmäler — etwa historische Ausstattungsstücke
- Gartendenkmäler — historische Park- und Gartenanlagen
Für Eigentümer eines Hauses ist in der Regel die Untergruppe Baudenkmal entscheidend.
Bedeutung für Eigentümer und Versicherung
Sobald ein Gebäude als Kulturdenkmal eingestuft ist, gelten die Pflichten des Denkmalschutzes: Erhaltung und Genehmigungspflicht bei Veränderungen. Welche Schutzkategorien es gibt und wie streng sie greifen, erklärt der Ratgeber Denkmalschutz-Kategorien.
Versicherungstechnisch gilt dasselbe wie für jedes geschützte Gebäude: Der Wiederaufbau folgt besonderen Regeln und ist teurer als bei einem Neubau. Ob ein konkretes Haus betroffen ist, klärt der Ratgeber Wann steht ein Haus unter Denkmalschutz?.
