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Denkmalversichert
Recht, Schutz & Steuer

Erhaltungssatzung

Eine Erhaltungssatzung ist eine kommunale Satzung nach § 172 BauGB, mit der eine Gemeinde die bauliche Eigenart eines Gebiets oder seine Bewohnerstruktur schützt.

Birkan Kati
Birkan Kati

Gebundener Versicherungsvertreter (DEVK) · Spezialist für Denkmalversicherung

Eine Erhaltungssatzung ist eine Satzung der Gemeinde, mit der sie für ein abgegrenztes Gebiet zusätzliche Genehmigungsvorbehalte einführt. Rechtsgrundlage ist § 172 BauGB. Wo eine Erhaltungssatzung gilt, brauchen Rückbau, Änderung oder Errichtung baulicher Anlagen eine besondere Genehmigung — über das normale Baurecht hinaus.

Das Baugesetzbuch kennt drei Zwecke einer Erhaltungssatzung:

  • Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der baulichen Anlagen — der Schutz des Orts- und Quartiersbildes
  • Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung — der soziale Schutz, umgangssprachlich Milieuschutz
  • städtebauliche Umstrukturierung — etwa bei größeren Umbrüchen im Stadtgefüge

Erhaltungssatzung und Denkmalschutz — der Unterschied

Eine Erhaltungssatzung schützt das Gebiet und sein Erscheinungsbild — nicht das einzelne Gebäude wegen seines historischen Werts. Genau hier liegt der Unterschied zum Denkmalschutz, der ein Objekt um seiner selbst willen schützt. Beide können sich überlagern: Ein Haus kann zugleich Denkmal sein und in einem Erhaltungsgebiet liegen.

Bedeutung für Eigentümer

Für Eigentümer heißt das vor allem: vor jedem größeren Umbau die Rechtslage prüfen. Liegt das Gebäude in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet, kann sich daraus auch die erhöhte Abschreibung nach § 7h EStG ergeben — mehr dazu im Eintrag Sanierungsgebiet. Welche Behörden bei historischen Gebäuden mitreden, ordnet der Ratgeber Denkmalschutzbehörde und Versicherung ein.

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