Der echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist der gefährlichste holzzerstörende Pilz in Gebäuden. Er zersetzt verbautes Holz, kann mit seinen Strängen aber auch Mauerwerk durchwachsen — und sich, einmal etabliert, mit erstaunlicher Geschwindigkeit ausbreiten.
Hausschwamm braucht Feuchtigkeit. In historischen Gebäuden mit feuchten Kellern, undichten Leitungen oder schlecht belüfteten Holzkonstruktionen findet er ideale Bedingungen. Ein Befall ist ein ernster Schaden an der Bausubstanz — die Sanierung ist immer Sache spezialisierter Fachbetriebe.
Anzeigepflicht und Sanierung
Ein Hausschwamm-Befall lässt sich nicht aussitzen. Die fachgerechte Sanierung richtet sich nach der Holzschutz-Norm DIN 68800. In einzelnen Bundesländern — unter anderem Thüringen und Sachsen — verlangt die Landesbauordnung außerdem, einen Befall der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eigentümer eines Denkmals sollten ohnehin früh die Denkmalbehörde einbeziehen, weil die Sanierung in die geschützte Substanz eingreift.
Warum die Versicherung den Schaden nicht trägt
Für die Wohngebäudeversicherung gilt eine klare Regel: Schäden durch Schwamm und Hausfäulepilze sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen — und zwar auch dann, wenn ein an sich versicherter Leitungswasserschaden die nötige Feuchtigkeit überhaupt erst geliefert hat (GDV-Musterbedingungen, VGB 2022). Der Hausschwamm selbst ist damit nie ein Versicherungsfall.
Versichert bleibt der auslösende Schaden — etwa der Rohrbruch — im Rahmen der Police. Der Pilzschaden daran nicht. Das macht zwei Dinge wichtig: Feuchtigkeit früh erkennen und beseitigen, und die Wohngebäudeversicherung sauber aufstellen, damit die versicherten Gefahren im Schadenfall voll greifen.
Wie sich der Wert eines historischen Gebäudes korrekt ermitteln lässt, zeigt die kostenlose Wertermittlung. Warum eine Standard-Police bei einem Denkmal an Grenzen stößt, erklärt der Ratgeber Wohngebäude- vs. Denkmal-Versicherung.
