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Denkmalversichert
Bausubstanz & Konstruktion

Holzwurm

Der Holzwurm ist die Larve holzzerstörender Käfer. Schäden durch Holzwurmbefall sind nicht über die Wohngebäudeversicherung gedeckt — sie gelten als allmählicher Schaden.

Birkan Kati
Birkan Kati

Gebundener Versicherungsvertreter (DEVK) · Spezialist für Denkmalversicherung

Der Holzwurm ist kein Wurm, sondern die Larve holzzerstörender Käfer — meist des Gemeinen Nagekäfers (Anobium punctatum). Über Jahre fressen die Larven feine Gänge in verbautes Holz und hinterlassen die typischen kleinen Ausfluglöcher und das rieselnde Bohrmehl.

Für historische Gebäude ist der Holzwurm ein verbreitetes Problem. Dachstühle, Balkendecken und originale Holzbauteile in Fachwerkhäusern bieten ideale Bedingungen — vor allem dort, wo Holz feucht wird. Ein Befall bleibt oft lange unbemerkt und kann tragende Bauteile so weit schwächen, dass die Statik leidet.

Was Holzwurmbefall für Denkmaleigentümer bedeutet

Im Denkmal ist befallenes Holz häufig Originalsubstanz, die nicht einfach ausgetauscht, sondern denkmalgerecht behandelt oder ergänzt werden soll. Das macht die Sanierung aufwendig und ist mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Maßgeblicher technischer Standard für fachgerechten Holzschutz ist die DIN 68800. Wer Bohrmehl oder frische Ausfluglöcher entdeckt, sollte früh einen Fachbetrieb hinzuziehen, bevor sich der Befall auf den tragenden Dachstuhl oder die Deckenbalken ausweitet.

Holzwurm und die Wohngebäudeversicherung

Wichtig zu wissen: Schäden durch Holzwurm sind nicht über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Versichert sind dort nur die klar benannten Gefahren — Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Ein Schädlingsbefall ist kein plötzliches Schadenereignis, sondern eine allmähliche Entwicklung; seine Beseitigung zählt zur Instandhaltungspflicht des Eigentümers, die auch die Versicherungsbedingungen voraussetzen (GDV-Musterbedingungen).

Die Police ersetzt die Bekämpfung also nicht. Umso wichtiger ist die Vorsorge: ein trockenes Gebäude, regelmäßige Kontrolle der Hölzer — und eine korrekt ermittelte Versicherungssumme, damit im versicherten Schadenfall der volle Wiederaufbauwert zur Verfügung steht.

Wie sich der Wert eines historischen Gebäudes bestimmen lässt, zeigt die kostenlose Wertermittlung. Welche Police zu einem Denkmal passt, erklärt die Seite Wohngebäudeversicherung für Denkmäler.

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