Ein Kastenfenster ist ein historisches Doppelfenster: Zwei getrennt zu öffnende Fensterebenen liegen hintereinander, verbunden durch eine kastenförmig ausgebildete Laibung — daher der Name. Zwischen den beiden Ebenen liegt ein Luftraum.
Das Kastenfenster war über Jahrhunderte die übliche Fensterbauart, bis es im 20. Jahrhundert vom Verbundfenster abgelöst wurde. Es findet sich an vielen Gründerzeit- und Altbauten. Der Luftraum zwischen den Scheiben dämmt Wärme und Schall erstaunlich gut — eine frühe Form des heutigen Isolierglases.
Bedeutung für Denkmaleigentümer
Historische Kastenfenster gehören oft zum geschützten Bestand eines Denkmals. Sie einfach durch moderne Kunststofffenster zu ersetzen, ist meist nicht genehmigungsfähig — die Denkmalbehörde verlangt Erhalt und Aufarbeitung oder einen maßgerechten Nachbau in Holz. Fachgerecht saniert, sind Kastenfenster langlebig und energetisch besser als ihr Ruf.
Das Kastenfenster in der Versicherung
Für die Wohngebäudeversicherung zählt der Wiederherstellungswert. Ein denkmalgerechter Nachbau historischer Kastenfenster durch eine Tischlerei ist um ein Vielfaches teurer als ein Standardfenster von der Stange. Wird nach einem versicherten Schaden — etwa einem Brand — die Fensterfront wiederhergestellt, muss die Police diesen Aufwand decken.
Ein pauschal angesetzter Gebäudewert reicht dafür oft nicht aus. Wichtig sind ein korrekt ermittelter Wiederaufbauwert und Klauseln, die denkmalbedingte Mehrkosten absichern. Worauf es bei stuck- und detailreichen Altbauten ankommt, zeigt der Ratgeber Gründerzeithaus versichern. Eine erste Einschätzung des Gebäudewerts liefert die kostenlose Wertermittlung.
