Ein Sanierungsgebiet ist ein von der Gemeinde förmlich festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Missstände behoben werden sollen — etwa veraltete Bausubstanz, fehlende Infrastruktur oder funktionale Schwächen eines Quartiers. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Baugesetzbuch (§§ 136 ff. BauGB).
Die Festlegung als Sanierungsgebiet hat für Eigentümer zwei Seiten — zusätzliche Pflichten und einen erheblichen Steuervorteil.
Pflichten im Sanierungsgebiet
Im Sanierungsgebiet sind bestimmte Vorhaben genehmigungspflichtig: bauliche Änderungen, aber auch der Verkauf des Grundstücks oder die Bestellung von Erbbaurechten brauchen die Zustimmung der Gemeinde. So behält die Gemeinde die Entwicklung des Gebiets in der Hand.
Der Steuervorteil — die § 7h-AfA
Der große Vorteil: Für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erlaubt das Einkommensteuergesetz eine erhöhte Abschreibung nach § 7h EStG. Sie funktioniert ähnlich wie die Denkmal-AfA nach § 7i EStG — auch hier ist eine Bescheinigung der Gemeinde Voraussetzung.
Steht ein Gebäude zugleich unter Denkmalschutz und in einem Sanierungsgebiet, lohnt eine genaue steuerliche Beratung. Wie sich Sanierung, Wertsteigerung und Versicherungsschutz verbinden, behandeln die Ratgeber Denkmal-AfA und Versicherung und Versicherung in der Sanierungsphase.
